So werden Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Dänemark gewährleistet
Die Bemühungen um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden in Dänemark im Zusammenspiel zwischen Betrieben, Belegschaften, Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und staatlichen Instanzen betrieben.
Das Arbeitsumweltgesetz und die Zusammenarbeit am Arbeitsplatz
Alle EU-Länder haben Arbeitsumweltgesetze. Dies gilt auch für Dänemark.
Das Arbeitsumweltgesetz in Dänemark enthält Forderungen und Bestimmungen zur Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Das Arbeitsumweltgesetz beinhaltet Regeln über z. B. Maschinen und Sicherheit, die psychische Arbeitsumwelt, Chemikalien und Tätigkeiten am Computer. Das Gesetz enthält außerdem allgemeine Regeln wie etwa, dass im Normalfall mindestens 11 Stunden vergehen müssen zwischen dem Verlassen des Arbeitsplatzes und dem nächsten Arbeitsbeginn. Das Gesetz beschreibt, welche Arbeitsbedingungen für Schwangere und Stillende vorhanden sein müssen, und es enthält besondere Regeln für jugendliche Beschäftigte.
In Dänemark ist es Tradition, dass sich Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Die meisten Betriebe erfüllen daher die Anforderungen des Arbeitsumweltgesetzes. Durch freiwillige Vereinbarungen haben die Betriebe außerdem die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausreichen.
Wer ist an Ihrem Arbeitsplatz für Sicherheit und Gesundheitsschutz zuständig?
Mit wem müssen Sie sprechen, wenn es Probleme mit der Arbeitsumwelt gibt?
In kleineren Betrieben ist es der Arbeitgeber selbst, den Sie ansprechen müssen.
An Arbeitsplätzen mit 10 oder mehr Beschäftigten wählen Sie und Ihre Kollegen aus Ihrer Mitte einen Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte macht sich mit den Arbeitsumweltvorschriften vertraut und hat einen guten Überblick über mögliche Probleme mit Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie über die Vorbeugung oder Eingrenzung von belastenden Schadenswirkungen. An diese Person müssen Sie sich wenden.
Bei mehr als 10 Beschäftigten muss es außerdem eine Sicherheitsgruppe geben. Sie besteht normalerweise aus einem Arbeitgebervertreter und einem gewählten Sicherheitsbeauftragten. Die Sicherheitsgruppe führt die praktische Arbeit im Bereich Arbeitsumwelt durch.
In noch größeren Unternehmen kann es häufig mehrere verschiedene Sicherheitsgruppen geben. Bei mehr als 20 Beschäftigten ist zusätzlich ein übergeordneter Sicherheitsausschuss zu bilden.
Arbeitsplatzbewertung
Eine der wichtigsten Aufgaben bei der vorbeugenden Arbeit ist die Durchführung von Arbeitsplatzbewertungen. Bei einer Arbeitsplatzbewertung werden Belastungen und gefährliche Umstände bei der Arbeit erfasst und alle Arbeitsgänge gründlich überprüft.
Zeigen sich Gefahrenpunkte, sind diese soweit wie möglich auszuräumen. Andernfalls ist es Aufgabe des Unternehmens herauszufinden, wie sich das Risiko minimieren lässt.
Die Arbeitsplatzbewertung ist bei Änderungen, die für die Arbeitsumwelt von Bedeutung sind, zu aktualisieren. Alle Arbeitsplätze müssen jedoch mindestens alle drei Jahre einer Bewertung unterzogen werden. Für Baustellen gelten besondere Regeln. Hier ist eine Bewertung vorzunehmen, wenn die Baustelle mehr als 14 Tage besteht.
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