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8 Arbeitsleben



Kapitel 8 – Arbeitsleben


Die meisten arbeiten

In Dänemark gehen die meisten Erwachsenen einer Arbeit nach. Dies gilt für Männer und für Frauen.

Die meisten Menschen arbeiten als Arbeitnehmer in privaten oder staatlichen Unternehmen. Viele sind aber auch Selbständige mit einem eigenen Geschäft, Restaurant oder Produktionsbetrieb .

Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen
Insgesamt gibt es etwas mehr als 2,8 Mio. (2.815.000) Erwerbstätige. Diese verteilen sich auf folgende Wirtschaftszweige:Anteil (%) (gerundet)
Landwirtschaft, Fischerei, Rohstoffe3
Industrie16
Energie- u. Wasserversorgung1
Hoch- u. Tiefbau7
Handel, Hotel u. Gastronomie18
Transport, Post, Telekommunikation6
Finanzierung, Unternehmensservice etc.13
Öffentliche u. persönliche Dienstleistungen36
Summe100,0
Arbeitskräftestudie, Danmarks Statistik, 2007

Arbeitssuche

Bevor Sie sich an die Arbeitssuche machen, sollten Sie sich im Jobcenter Ihrer Gemeinde durch einen Berufsberater (Erhvervsvejleder) beraten lassen. Sind Sie Mitglied einer Gewerkschaft oder einer Arbeitslosenkasse*, können Sie auch hier einige Tipps erhalten.

Jobcenter

Die wichtigste Aufgabe des Arbeitsamts (Jobcenter) besteht darin, Ihnen bei der Suche nach einer Beschäftigung zu helfen. Hier können Sie sich auch arbeitslos melden, falls Sie Ihre Beschäftigung verloren haben. Im Jobcenter finden Sie Computer, die Sie für Ihre Arbeitssuche verwenden können, und die Mitarbeiter arbeiten zusammen mit Ihnen einen Beschäftigungsplan (Jobplan) aus. Die Adressen der Jobcenter finden Sie unter www.jobnet.dk.

Viele Wege zum Ziel

Sie müssen sich selbst aktiv an der Arbeitssuche beteiligen:

  • Schreiben Sie Bewerbungen auf Stellenanzeigen in Zeitungen und Fachzeitschriften.
  • Senden Sie Blindbewerbungen an Unternehmen, in denen Sie gerne arbeiten würden, oder sprechen Sie diese Unternehmen direkt auf eine Arbeit an.
  • Benutzen Sie Ihre persönlichen Kontakte zu anderen, die bereits auf dem Arbeitsmarkt tätig sind.
  • Suchen Sie Arbeit über private Arbeitsvermittlungen.
  • Suchen Sie im Internet (Internetanschlüsse stehen in Büchereien und Jobcentern zur Verfügung).
  • Veröffentlichen Sie eine Anzeige in einer Zeitung oder im Internet.
Schild an einem Arbeitsamt


Was können Sie bereits?

Ob Sie sich erst ausbilden müssen oder gleich mit der Arbeitssuche beginnen können, hängt von Ihren Qualifikationen und Ihrem Alter ab. Wenn Sie keine Ausbildung haben, können Sie mit einer ungelernten Arbeit anfangen, eventuell nach einigen kurzen Schulungen.

Qualifikationen sind wichtig

Um in Dänemark eine Beschäftigung zu finden, benötigen Sie Qualifikationen und Kenntnisse, die zum vorhandenen Arbeitsangebot passen. Für viele Tätigkeiten ist eine kürzere oder längere Ausbildung erforderlich. Für fast alle Tätigkeiten gilt, dass Sie besondere Kenntnisse benötigen oder bereit sein müssen, diese zu erwerben. Dies gilt auch für Tätigkeiten, für die man keine besondere Ausbildung braucht, zum Beispiel für Reinigungs- oder Fabrikarbeit, wo es viele Arbeitsfunktionen geben kann, in die man sich einarbeiten muss. Und dies gilt auch, wenn man einen eigenen Laden oder Betrieb führen möchte.

Anfangen ist wichtig

Ihr erster Job ist vielleicht nicht Ihre Traumtätigkeit, und auch die Bezahlung lässt vielleicht zu wünschen übrig. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie mit einer Arbeit beginnen. Wenn Sie erst einmal berufstätig sind, haben Sie nämlich größere Möglichkeiten, Ihre Qualifikationen auszubauen, um sich später eine bessere Arbeit zu suchen.

Ausbildung und Arbeit

Wenn Sie einen Bildungsabschluss haben und Dänisch sprechen, stehen die Chancen nicht schlecht, dass Sie eine gute Stellung finden. An vielen Arbeitsplätzen ist es ein Vorteil, dass Sie neben Dänisch auch Ihre eigene Sprache sprechen.

Wenn Ihre beruflichen Qualifikationen begrenzt sind und Sie nur sehr wenig Dänisch sprechen, kann sich die Arbeitssuche allerdings schwierig gestalten. Trotzdem bleiben Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Chancen zu erhöhen. Dies können zum Beispiel Sprachunterricht, ein Praktikum in einem Unternehmen oder eine Tätigkeit mit staatlichem Lohnzuschuss sein. Später kann dann eine Anstellung nach den üblichen Bedingungen folgen.

Bewerbung und Einstellungsgespräch

Eine Arbeit ist schneller gefunden, wenn man einigermaßen Dänisch beherrscht. Aber auch mit guten Qualifikationen kann es einige Zeit dauern, einen Arbeitsplatz zu finden. Unter Umständen sind viele Bewerbungen und Einstellungsgespräche nötig, um zum Ziel zu kommen.

Die schriftliche Bewerbung

Die meisten Arbeitgeber bitten um eine schriftliche Stellenbewerbung (Ansøgning). Im Jobcenter, bei Ihrer Gewerkschaft oder Arbeitslosenkasse kann man Ihnen helfen, eine Bewerbung zu schreiben. Eine Bewerbung sollte ungefähr eine Seite füllen. Sie beschreiben, warum Sie die Arbeit suchen, welche Qualifikationen und Erfahrungen Sie mitbringen und machen einige Angaben zu Ihrer Person.

Es empfiehlt sich, einen Lebenslauf beizulegen, das heißt eine Liste mit Informationen zu Ihrer Ausbildung, Ihrem beruflichen Werdegang und Ihren Freizeitinteressen. Außerdem sollten Abschlusszeugnisse und Arbeitszeugnisse von früheren Arbeitsverhältnissen und Praktika bzw. Aktivierungsprogrammen beigelegt werden.

Bewerbungsgespräch

Falls Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, müssen Sie sich gut vorbereiten. Der Arbeitgeber erwartet, dass Sie erklären können, wo Ihre Stärken liegen, warum Sie für die betreffende Arbeit geeignet sind und was Sie in das Unternehmen einbringen können.

Benutzen Sie das Gespräch auch, um nach Dingen zu fragen, die Sie gerne über die Arbeit, den Arbeitsplatz und die an Sie gestellten Erwartungen wissen möchten.

Am Bewerbungsgespräch nehmen üblicherweise mehrere Personen teil. Eine der Personen kann ein Arbeitnehmervertreter sein.

Mann in einer Fabrik

Darauf legen Arbeitgeber Wert:



Anstellungsvertrag

Bei Ihrer Einstellung müssen Sie einen Anstellungsvertrag erhalten. Dieser enthält Angaben zu den wichtigsten Bedingungen Ihrer Stelle. Dazu gehören unter anderem:

  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Lohn/Gehalt und Arbeitszeit
  • Urlaubsregelung
  • Arbeitszeiten
  • Kündigungsfristen

Falls Sie arbeitslos werden

Arbeitslosenversicherung

Sobald Sie eine Arbeit gefunden haben, ist es zum empfehlen, dass Sie Mitglied einer Arbeitslosenkasse* werden. Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, im Fall der Arbeitslosigkeit Hilfe und finanzielle Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld* zu erhalten. Die Beiträge für die Arbeitslosenkasse sind steuerlich absetzbar.

Um bei Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen ein Jahr Mitglied einer Arbeitslosenkasse gewesen und in einem bestimmten Umfang beschäftigt gewesen sein. Die Arbeitslosenkasse wird Sie im Einzelnen über die Bedingungen informieren.

Wenden Sie sich an das Jobcenter

Falls Sie Ihre Arbeit verloren haben, müssen Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Jobcenter Ihrer Gemeinde melden.

Hier muss man Sie als arbeitssuchend registrieren. Sind Sie Mitglied einer Arbeitslosenkasse, erhalten Sie eine Bescheinigung (Dagpengekort), die Sie für die Auszahlung von Arbeitslosengeld durch Ihre Arbeitslosenkasse benötigen.

Sind Sie kein Mitglied einer Arbeitslosenkasse, können Sie eventuell Sozialhilfe oder Starthilfe erhalten. Sie haben Recht auf Sozialhilfe, wenn Sie sich in den letzten acht Jahren insgesamt sieben Jahre lang in Dänemark aufgehalten haben. Falls dies nicht der Fall ist und Sie sich nicht selbst versorgen können, steht Ihnen Starthilfe zu. Diese ist niedriger als Sozialhilfe.

Mit der Arbeitssuche beginnen

So schnell wie möglich, spätestens aber einen Monat nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, müssen Sie einen Lebenslauf mit Angaben zu Ihrer Berufserfahrung, Ausbildung, Ihren persönlichen Interessen und Kompetenzen ausarbeiten. Diesen Lebenslauf müssen Sie in die landesweite Datenbank der Jobcenter, die "Jobbank" unter www.jobnet.dk, eingeben. Sie müssen selbst Ihren Lebenslauf ausarbeiten und haften für die gemachten Angaben. Das Jobcenter oder Ihre Arbeitslosenkasse stehen aber mit Hilfe und Anleitungen für die Ausarbeitung zur Verfügung.

Sie müssen verfügbar sein

Sie müssen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein. Das heißt, dass Sie Arbeit suchen und ein Stellenangebot unverzüglich annehmen müssen. Falls Sie bei der Arbeitssuche erfolglos bleiben, erhalten Sie Unterstützung durch das Jobcenter. Wenn Sie zu Besprechungen eingeladen werden, müssen Sie erscheinen. Und Sie müssen alle Angebote annehmen, die durch die Gemeinde als so genannte Aktivierung* gemacht werden. Dies können Schulungen, Praktika in einem Unternehmen oder Stellungen mit Lohnzuschuss sein.

Sollten Sie Fragen haben, fragen Sie das Jobcenter oder Ihre Arbeitslosenkasse.

Der dänische Arbeitsmarkt

Tarifverträge - das dänische Modell

In Dänemark werden eine lange Reihe von Gehalts- und Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart. Dies erfolgt in Tarifverträgen, die zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen werden. Tarifverträge enthalten z.B. Bestimmungen über Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten, Ausbildung, Renten, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen. Diese Bereiche werden traditionell nicht über Gesetze geregelt. Dies ist tyoisch für das "dänische Arbeitsmarktmodell".

Friedenspflicht während der Laufzeit

Nach Abschluss eines Tarifvertrags herrscht Friedenspflicht. Das heißt unter anderem, dass während der Laufzeit des Tarifvertrags weder Streiks noch Aussperrungen stattfinden dürfen. Falls es zu Konflikten auf dem Arbeitsmarkt kommt, werden diese durch die Vertragsparteien selbst gelöst, ohne dass der Staat Einfluss auf die Verhandlungen oder Ergebnisse nimmt.

37 Wochenstunden

Die Regelarbeitszeit beträgt 37 Wochenstunden. Als Arbeitnehmer verdient man sich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Alle Arbeitnehmer haben Recht auf fünf Urlaubswochen im Jahr. Frauen und Männer haben beide Recht auf Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub. Es gibt strenge Gesetze bezüglich Arbeitsbedingungen und Sicherheit. Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht außerhalb des Elternhauses arbeiten.

Gewerkschaften

Eine Tradition

In Dänemark ist es Tradition, dass die Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Die Gewerkschaften nehmen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Arbeitgebern wahr und gewährleisten diesen akzeptable Lohn- und Arbeitsbedingungen. Eine Gewerkschaft ist nicht das Gleiche wie eine Arbeitslosenkasse.

Garantie für geordnete Bedingungen

Eine andere Tradition ist es, dass die Arbeitgeber in Verbänden organisiert sind. Die meisten Arbeitgeber bzw. die Verbände arbeiten gerne mit den Gewerkschaften zusammen. Sie sehen es als ein Vorteil an, wenn sich die Angestellten an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen und angstfrei bewegen können. Im Gegenzug erhalten die Arbeitgeber eine Garantie für Ruhe, Stabilität und geordnete Bedingungen in Fragen wie Lohn- und Gehaltssteigerungen, Streiks und Arbeitszeiten.

Organisationsfreiheit

In Dänemark herrscht gewerkschaftliche Organisationsfreiheit. Das heißt, dass jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden kann, ob er einer Gewerkschaft angehören möchte. Daher darf ein Arbeitgeber bei der Einstellung oder Entlassung eines Arbeitnehmers der Gewerkschaftszugehörigkeit keine Bedeutung zumessen. Auch dürfen die Kollegen nicht verlangen, dass man Mitglied in einer bestimmten Gewerkschaft sein muss. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich für eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, die einen Tarifvertrag mit ihrem Arbeitgeber abgeschlossen hat.

Gewerkschaften sind normalerweise nach Wirtschaftszweigen und Arbeitsbereichen organisiert. Welche Gewerkschaft für Sie in Frage kommt, ist abhängig von Ihrer Ausbildung und der Branche, in der Sie beschäftigt sind. Als Mitglied einer Gewerkschaft müssen Sie einen Beitrag zahlen.

Gewerkschaftsmitglieder demonstrieren


Das Leben am Arbeitsplatz

Für die Mehrheit spielt der Arbeitsplatz eine zentrale Rolle

Arbeitsplätze in Dänemark können sehr verschieden sein. Aber gemeinsam ist ihnen, dass sie im Leben der meisten Menschen eine zentrale Rolle spielen. Ein erfülltes Arbeitsleben, nette Kollegen und gute Arbeitsbedingungen gehören zu einem angenehmen Leben.

Die wichtige Gemeinschaft mit Kollegen

Der Mitarbeiter ist in hohem Maße selber dafür verantwortlich, dass am Arbeitsplatz eine gute Stimmung herrscht. Hierbei spielt das Zusammensammensein mit Kollegen eine wichtige Rolle.

Feste und Alkohol am Arbeitsplatz

In den meisten Betrieben darf man in der Arbeitszeit keinen Alkohol zu sich nehmen. Aber auf Festen und Ausflügen außerhalb der Arbeitszeit darf gerne Alkohol getrunken werden.

Verantwortung und Initiative

Die meisten Arbeitgeber erwarten, dass die Mitarbeiter selbständig arbeiten können und Initiative ergreifen. Es ist normal, dass ein einzelner Mitarbeiter für seinen eigenen Arbeitsbereich verantwortlich ist. In vielen Betrieben arbeiten die Angestellten in Teams zusammen, die selbst über die Lösung von Aufgaben und die Verteilung der Arbeit beschließen.

Probleme am Arbeitsplatz

An einem Arbeitsplatz können verschiedene Probleme auftreten. Vielleicht ist die Sicherheit mangelhaft. Vielleicht wird nicht genügend Rücksicht auf den Gesundheitszustand eines Mitarbeiters genommen. Die Zusammenarbeit kann mangelhaft oder sogar von Schikane, verächtlichen Bemerkungen oder Drohungen geprägt sein. Dies müssen Sie sich natürlich nicht gefallen lassen.

Fast alle Unternehmen haben einen Betriebsrat*

In den meisten Unternehmen haben die Angestellten einen Betriebsrat* als ihren Vertreter gegenüber dem Arbeitgeber gewählt. Der Betriebsrat vertritt die Gewerkschaft im Unternehmen.

Falls Sie an Ihrem Arbeitsplatz Probleme haben bzw. sich schlecht oder unfair behandelt fühlen, nehmen Sie Kontakt mit dem Betriebsrat auf. Er kann den Fall gegenüber dem Arbeitgeber oder der Gewerkschaft zur Sprache bringen. Dem Betriebsrat kann nicht gekündigt werden, weshalb er sich in Konflikte einmischen kann. Falls Sie keinen Betriebsrat haben, müssen Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder direkt an die Betriebsleitung wenden.

Überwacht die Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber und Angestellte sind gemeinsam verantwortlich für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen und zu überwachen, dass die Angestellten unter sicherheitsmäßig und gesundheitlich vertretbaren Bedingungen arbeiten können. Die Angestellten sind zur Einhaltung der am Arbeitsplatz geltenden Sicherheitsbestimmungen verpflichtet. Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten müssen über eine Sicherheitsorganisation verfügen, in der sich Vertreter der Mitarbeiter und der Betriebsleitung um den betrieblichen Arbeitsschutz kümmern. In Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten kümmern sich Arbeitgeber und Angestellte gemeinsam um sichere Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz.

Sicherheitsbeauftragter*

In vielen Unternehmen wählen die Angestellten einen Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte überwacht ebenfalls den betrieblichen Arbeitsschutz, damit die Angestellten zum Beispiel nicht ohne Sicherheitsausrüstung an gefährlichen Maschinen arbeiten, mit gesundheitsschädlichen Stoffen umgehen oder durch ihre Arbeit überfordert werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Sicherheitsbeauftragten, falls Sie eine Beeinträchtigung Ihres Arbeitsschutzes feststellen. Der Sicherheitsbeauftragte genießt genauso wie der Betriebsrat einen Kündigungsschutz.

Arbeitsverletzungen sind meldepflichtig

Alle Arbeitgeber müssen ihre Angestellten gegen Arbeitsschäden versichern und dafür sorgen, dass Verletzungen an die Gewerbeaufsicht* und das staatliche Versicherungsamt* gemeldet werden. Schadensersatz wird über die Versicherungsgesellschaft des Arbeitgebers ausbezahlt.

Sie können auch selbst die Meldung beim staatlichen Versicherungsamt* vornehmen, wenn Ihnen am Arbeitsplatz ein Unfall zugestoßen ist. Es ist wichtig, dass die Meldung beim Versicherungsamt innerhalb eines Jahres erfolgt. Andernfalls kann es passieren, dass Sie Ihren Anspruch auf eventuellen Schadensersatz verlieren.

Diskrimination

Es ist verboten, Menschen aufgrund Ihres Geschlechts, Alters, ihrer Behinderung, Rasse, Hautfarbe, Religion, politischen Überzeugung, sexuellen Neigung oder ihrer nationalen, sozialen oder ethnischen Herkunft zu diskriminieren.

Das Folketing hat einen gesetzlich verankerten Gleichstellungsausschuss eingerichtet, der sich mit Fällen der Geschlechterdiskriminierung befasst. Siehe auch unter www.ligenaevn.dk. Das Institut für Menschenrechte hat ein Beschwerdekomitee für ethnische Gleichbehandlung eingerichtet. Dieses Komitee hat die Aufgabe, sich mit Fällen von Diskrimination aufgrund der ethnischen Herkunft zu befassen. Siehe auch www.klagekomite.dk.

Alle Fälle von Diskrimination können vor den normalen Gerichten behandelt werden.

Falls Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, kann diese Ihnen helfen, falls Sie an Ihrem Arbeitsplatz oder bei der Suche nach neuer Arbeit diskriminiert werden.

Eine eigene Firma gründen

Gesetze und Bestimmungen

Um eine eigene Firma zu gründen, sind gründliche Überlegungen und viele Vorbereitungen notwendig. Es gibt einige Gesetze und Bestimmungen, mit denen Sie sich vertraut machen müssen. Diese haben den Zweck, Bürger und Angestellte unter anderem vor schlechter Hygiene und Arbeitsunfällen zu schützen und sicherzustellen, dass Betrügereien mit Steuern und Mehrwertsteuer verhindert werden.

Lassen Sie sich vor dem Start beraten

Beratung und Anleitungen erhalten Sie beim Gewerbebüro (Erhvervskontor) der Gemeinde, bei einem Firmengründungsberater (Etableringsvejleder), bei der Steuerverwaltung SKAT und im Jobcenter. Im Internet erhalten Sie einen Überblick über die Beratungsmöglichkeiten sowie Informationen über Gesetze, Bestimmungen, Finanzierung und andere Themen, die beim Firmenstart von Bedeutung sind. Siehe auch www.virk.dk.

Mann dekoriert ein Schaufenster


Ihre Arbeitslosenkasse kann Sie auch darüber informieren, welche Möglichkeiten zum Bezug von Arbeitslosengeld* Sie bei einer Firmengründung haben.

Registrierung der Firma

Grundsätzlich müssen alle Firmen bei dänischen Gewerbe- und Gesellschaftsverwaltung (Erhvervs- og Selskabsstyrelsen) registriert werden. Die Registrierung ist aber freiwillig, falls der Jahresumsatz unter 50.000 DKK liegt. Nach der Firmenregistrierung erhalten Sie eine so genannte CVR-Nummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens. Diese CVR-Nummer muss zum Beispiel angewendet werden, wenn Sie die Mehrwertsteuer und Steuer des Unternehmens angeben. Die Registrierung der Firma ist möglich unter www.eogs.dk.

Gewerbeschein und Schankerlaubnis

Alle Unternehmen, die Lebensmittel in einem Wert von mehr als 50.000 DKK jährlich verkaufen, müssen in einem besonderen Gewerberegister gemeldet sein. Als Lebensmittel gelten in diesem Zusammenhang Speisen jeglicher Art, Bier, Wein, Limonade und andere Nahrungsmittel, gleich ob diese fest verpackt sind oder nicht.

Selbständige Gewerbebetriebe, die Speisen und Getränke servieren, fallen unter das Gastronomiegesetz (Restaurationslov). In diese Gruppe fallen Restaurants, Bars, Diskotheken, Pizzerias, Imbisse und Würstchenstände.

Das Gastronomiegesetz legt fest, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, wenn Personen oder Gesellschaften einen Gewerbeschein und Schankrechte beantragen. Wenn Sie das Recht auf Alkoholausschank beantragen, müssen Sie bestimmte Altersanforderungen erfüllen und einen Finanzplan für Ihr Unternehmen vorlegen können.

Die Polizei erteilt einen Gewerbeschein an Unternehmen ohne Schankrecht, wohingegen die Gemeindeverwaltung das Schankrecht verleiht. In Kopenhagen wird der Gewerbeschein durch die Stadtverwaltung ausgestellt.

Ein Restaurant muss das Schankrecht beantragen, und die Küche muss den Bestimmungen der Gesundheitsbehörden entsprechen.

Mehrwertsteuer und Steuern

Sie müssen die Jahresabschlüsse Ihres Unternehmens der Steuerverwaltung SKAT vorlegen.

Versicherung der Angestellten

Falls Sie in Ihrem Unternehmen Angestellte beschäftigen, müssen Sie für diese eine Arbeitsunfallversicherung abschließen.

Mansur Sheik

Inzwischen habe ich zwei Angestellte

Mansur Sheik flüchtete 1993 aus Somalia nach Dänemark. Er bildete sich zum Maurer aus und hat inzwischen seine eigene Firma.

"Ich habe mehrere Jahre hin- und herüberlegt, bevor ich den Entschluss fasste, mich selbständig zu machen. Ich glaubte, es könnte ein Problem werden, dass man in Dänemark bisher keine Ausländer als selbständige Maurer gekannt hat. Aber das stimmt nicht. Die Leute sind zufrieden, wenn man gute Arbeit leistet und sich Mühe gibt. In meiner Arbeit habe ich engen Kontakt mit vielen Menschen, und dabei habe ich festgestellt, dass die Dänen genauso unterschiedlich sind wie alle anderen auch.

Ich habe inzwischen zwei Angestellte, einen Dänen und einen Vietnamesen, und ich bin gerne Arbeitgeber. Mein Tipp heißt: Sei Du selbst. Viele Einwanderer haben Angst, Fehler zu machen, aber das ist unnötig. Wir werden gebraucht."







Redigiert: 12.01.2009
Behörde: Ministerium für Flüchtlinge, Einwanderung und Integration
Ausländerdienst - tel: +45 35 36 66 00 - us@us.dk · Ministerium für Flüchtlinge, Einwanderung und Integration - tel: +45 33 92 33 80 - inm@inm.dk