6 Familie
Familie und Gesellschaft
Die dänische Gesellschaft und ihr Sozialstaat gründen sich auf dem Respekt vor dem einzelnen Menschen und der Verantwortung für die Gemeinschaft - beim Zusammenleben in der Familie genauso wie in der Gesellschaft als Ganzer.
Gleiche Rechte für Mann und Frau
Frauen und Männer haben die gleichen Rechte und Pflichten und nehmen gleichberechtigt am wirtschaftlichen und politischen Leben teil. Das Gleiche gilt für das Familienleben, wo Frauen und Männer das gleiche Recht haben, Entscheidungen über ihr eigenes Leben zu treffen, zum Beispiel den Beschluss einer Scheidung. In den meisten Familien sind Männer und Frauen berufstätig und teilen die häuslichen Arbeiten gemeinschaftlich auf.
Gemeinsame Verantwortung für Bürger und Gesellschaft
Die Bürger und der öffentliche Sektor teilen sich die Verantwortung für eine Reihe von Aufgaben, zum Beispiel gute Lebens- und Ausbildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie Behandlung und Unterstützung für Kranke und Hilfsbedürftige.
Durch die Zahlung von Steuern tragen alle Bürger zum öffentlichen Sektor bei, der wiederum eine Reihe von Aufgaben übernimmt. Zu diesen Aufgaben gehört die Kinderbetreuung, die Unterhaltung von Schulen und Krankenhäusern sowie Hilfe für Kranke, Alte und Andere, die sich nicht selbst versorgen können.
Freiwillige
Eine Reihe freiwilliger und privater Vereine helfen Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind - oft in Zusammenarbeit mit Angehörigen und dem öffentlichen Sektor. Siehe auch www.frivillige.dk.
Familienleben und Partnerschaft
Die meisten Familien in Dänemark bestehen aus Vater, Mutter und Kindern. Viele junge Menschen leben einige Jahre alleine, bevor sie heiraten, zusammenziehen und Kinder bekommen. Einige Erwachsene erziehen ihre Kinder alleine. Und viele Erwachsene und Senioren leben ohne Familie.
2006 gab es in Dänemark insgesamt fast 2,5 Millionen Haushalte mit durchschnittlich 2,1 Personen.| Diese verteilten sich nach Familienformen ungefähr wie folgt: | Anteil (%) |
| Ehepaare mit Kindern | 13 |
| Ehepaare ohne Kinder | 21 |
| Paare mit Kindern | 4 |
| Paare ohne Kinder | 6 |
| Alleinstehende mit Kindern | 5 |
| Alleinstehende | 49 |
| Eingetragene Partnerschaften | 1 |
Danmarks Statistik, 2007Ehe
Ein Paar darf heiraten, wenn beide Partner über 18 Jahre sind. Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine Sondererlaubnis der Gemeinde beantragen. Man darf nicht bereits verheiratet sein, und es ist verboten, Geschwister oder andere nahe Angehörige wie Kinder, Eltern oder Großeltern zu heiraten. Jeder Einzelne trifft selbst die Entscheidung über seinen Ehepartner. Ehen werden freiwillig geschlossen, und es ist strafbar, jemanden zur Heirat zu zwingen. Falls Sie eine Person heiraten, die in einem anderen Land lebt, und sie die Einreise dieser Person nach Dänemark wünschen, müssen Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung beantragen. Nähere Informationen in Kapitel 3, Einreise und Aufenthalt in Dänemark.
Standesbeamter oder Pfarrer
Ein Paar kann bürgerlich oder kirchlich heiraten. Eine bürgerliche Heirat wird von einem Standesbeamten oder einer anderen Amtsperson der Gemeinde vollzogen. Eine kirchliche Trauung wird von einem Pastor der dänischen Volkskirche* oder einer anderen Glaubensgemeinschaft vorgenommen, deren Priester zur Trauung berechtigt ist.
Falls Sie in einem anderen Land geheiratet haben, gilt Ihre Ehe normalerweise auch in Dänemark. Fragen Sie beim Meldeamt Ihrer Gemeinde.
Gegenseitige Unterhaltspflicht
Als Ehepaar ist man verpflichtet, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen. Grundsätzlich gilt aller persönliche Besitz als Gesamtgut. Wenn ein Ehepaar Kinder bekommt, hat es automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Eingetragene Partnerschaften
Homosexuelle können eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die rechtlich genauso verbindlich ist wie eine Heirat. Homosexuelle haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Bürger. Allerdings gibt es einzelne Ausnahmen. So haben homosexuelle Paare zum Beispiel nicht das Recht, Kinder zu adoptieren.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Wenn Menschen zusammen leben, ohne verheiratet zu sein, redet man von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ein Paar, das in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, hat nicht die gleichen gegenseitigen Verpflichtungen wie ein Ehepaar. Dies ist vor allem wichtig, wenn es gemeinsame Kinder hat und sich voneinander trennt.
Wenn ein Paar Kinder bekommt und unverheiratet ist, erhält die Mutter das Sorgerecht. Die Eltern können aber das gemeinsame Sorgerecht* beantragen, wenn dies einverständlich geschieht.
Uneinigkeit kann vor Gericht enden
Falls ein unverheiratetes Paar sich voneinander trennt, muss der gemeinsame Besitz gütlich aufgeteilt werden. Es ist ebenfalls zu klären, wo die Kinder wohnen sollen. Kann das Paar sich nicht einigen, muss ein Gericht entscheiden. Bei Streitigkeiten darüber, bei welchem Partner die Kinder wohnen sollen, kann die Staatsverwaltung* helfen.
Trennung und Scheidung
Ein Ehepartner, der seiner Meinung nach seine Ehe nicht weiter fortführen kann, hat das Recht auf Trennung. Die Trennung ist eine Art Probezeit, in der das Paar getrennt wohnt, aber immer noch verheiratet ist. Ein Ehepaar kann die Scheidung beantragen, wenn es ein Jahr lang getrennt gelebt hat. Falls beide Partner die Scheidung wünschen, ist diese bereits nach sechs Monaten möglich.
Falls die Scheidung durch Untreue oder Gewalt bedingt ist, kann sie auch ohne Trennungszeit vollzogen werden.
Gemeinsame Verantwortung für die Kinder
Die Eltern vereinbaren selbst, wie sie die Verantwortung für die Kinder teilen möchten. Sollten sie sich nicht einigen können, kann ihnen die Staatsverwaltung helfen. In letzter Konsequenz kann eine gerichtliche Entscheidung in Frage kommen.
Ein Ehepaar, das die Trennung und Scheidung beantragen möchte, muss sich an die Staatsverwaltung in der Region* wenden, in der es wohnt. Hier erhält es Informationen zur Rechtslage bezüglich Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Auseinandersetzung und Unterhaltszahlungen.
Kindesunterhalt
Der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil muss dem anderen Teil Kindesunterhalt bezahlen. Der Kindesunterhalt ist steuerlich abziehbar.
Schwangerschaftsverhütung und Abtreibung
Sie können jederzeit mit Ihrem Arzt besprechen, wie Sie eine Schwangerschaft vermeiden können. Es stehen viele verschiedene Formen der Verhütung zur Auswahl.
In Dänemark hat eine Frau bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche das Recht auf einen im Krankenhaus durchgeführten Schwangerschaftsabbruch. In besonderen Fällen ist eine Abtreibung auch später noch möglich.
Das Abtreibungsrecht gründet sich vor allem auf dem Recht der Frau, über ihren eigenen Körper zu entscheiden.
Falls Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchten, müssen Sie Ihren Hausarzt konsultieren, der Sie an ein Krankenhaus überweisen wird. Eine Schwangerschaftsunterbrechung wird normalerweise als chirurgischer Eingriff unter Vollnarkose vorgenommen. Es ist auch möglich, eine medikamentöse Schwangerschaftsunterbrechung durchzuführen. Dies ist eine durch Pillen hervorgerufene Abtreibung.
Siehe auch www.sexlinien.dk.
Gewalt ist immer verboten
Was innerhalb der eigenen vier Wände passiert, gehört zum Privatleben, in das sich Staat und Gemeinde nicht einmischen. Allerdings darf keiner in der Familie, weder Erwachsene noch Kinder, Gewalt oder Missbrauch ausgesetzt werden. Es ist verboten, Gewalt gegenüber anderen anzuwenden, auch gegen die eigenen Kinder und den Ehepartner. Falls Sie geschlagen, bedroht oder zum Sex gezwungen werden, gibt es Hilfe für Sie - bei der Gemeinde oder in Krisen- und Beratungszentren. Gewalt und Zwang sollte auch bei der Polizei angezeigt werden.
Suchen Sie Hilfe, bevor es zu spät ist
Falls Sie Hilfe oder Beratung benötigen, können Sie sich an die Gemeinde oder ein Beratungscenter werden, wo Sie auf Wunsch anonym bleiben können.
Krisenhilfe und Frauenhäuser
Falls der Ernstfall eingetreten ist und Sie sofortige Hilfe benötigen, können Sie Zuflucht in einem Frauenhaus (Krisecenter) suchen. Hier finden Sie Schutz, bis Sie sich darüber im Klaren sind, was weiter passieren soll. Sie können ebenfalls soziale, psychologische und pädagogische Hilfe erhalten.
Solche Häuser gibt es an vielen Orten in Dänemark, sowohl in Form von Frauenhäusern, aber auch als Männerhäuser. Es ist möglich, in Frauen- und Männerhäuser Kinder mitzubringen. Die meisten Häuser sind für Frauen, die Schutz vor ihrem gewalttätigen Ehemann oder einer anderen Person benötigen. Siehe auch www.lokk.dk und www.social.dk.
Kinder bekommen
Untersuchungen bei Arzt und Hebamme
Schwangere haben das Recht auf eine Reihe von Untersuchungen bei Arzt und Hebamme. Die erste Untersuchung erfolgt bei Ihrem Hausarzt, wenn Sie in der neunten Schwangerschaftswoche sind. Sie müssen selbst den Untersuchungstermin vereinbaren. Wenn Sie in der 10.-12. Schwangerschaftswoche sind, wird Ihnen eine Untersuchung angeboten, mit der das Risiko festgestellt werden kann, dass der Fötus an Mongolismus und bestimmten Erbkrankheiten leidet. Ihr Arzt oder Ihre Hebamme wird Sie über diese Untersuchung informieren.
Mutterpass begleitet Sie und Ihr Kind
Der Arzt stellt einen Mutterpass (Vandrejournal) aus, den Sie zu allen Untersuchungen bei Arzt und Hebamme mitbringen müssen. Arzt oder Hebamme tragen in den Mutterpass ein, wie sich die Schwangerschaft entwickelt. Bei den Untersuchungen soll kontrolliert werden, ob es Ihnen und Ihrem Kind gut geht.
Geburtsvorbereitung
Sie können an einer Geburtsvorbereitung (Fødselsforberedelse) teilnehmen und erfahren, was sich während der Schwangerschaft in Ihrem Körper verändert und wie sich das Kind entwickelt. Außerdem erlernen Sie Atemtechniken und Turnübungen, die Ihren Körper trainieren und die Geburt erleichtern und weniger schmerzvoll machen sollen. Fragen Sie Ihre Hebamme nach diesen Angeboten. Zu dem Lehrgang dürfen Sie Ihren Mann oder eine andere Person mitbringen.
Geburt
In Dänemark finden die meisten Geburten im Kreißsaal eines Krankenhauses statt. Sie entscheiden selbst, wo und wie Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten. Bei der Geburt dürfen Sie gerne Ihren Mann oder eine andere Person mitbringen. Auch Hausgeburten sind möglich. Fragen Sie Ihre Hebamme.
Wenn Sie Ihr Kind in einem Krankenhaus zur Welt bringen, werden Sie und Ihr Kind nach der Geburt in ein Zimmer der Entbindungsstation gebracht. Hier erhalten Sie Hilfe bei der Kinderbetreuung und Anleitungen zum Stillen und zur Pflege des Neugeborenen.
Geburtsurkunde, Namensgebung und Taufe
Nach der Geburt des Kindes müssen Sie als Eltern ein Formular ausfüllen, das an das Pfarramt (Kirkekontor) gesendet wird, wo dann eine Geburtsurkunde ausgestellt wird. Die dänische Volkskirche* (Folkekirke) registriert im Auftrag des Staates alle Neugeborenen, unabhängig von ihrer Religion.
Volkskirche registriert alle
Die dänische Volkskirche registriert die Namen sämtlicher Neugeborenen. Daher müssen Sie dem Pfarramt mitteilen, wie Ihr Kind heißen soll. Dies muss erfolgt sein, bevor das Kind ein halbes Jahr alt ist. Ein Formular für die Verwendung bei der Namensgebung finden Sie unter www.personregistrering.dk. Das Kind erhält eine Geburts- und Namensurkunde (Fødsels- og navneattest).
Das Kind kann seinen Namen auch bei einer Taufe in der Volkskirche oder bei einer anderen anerkannten Religionsgemeinschaft erhalten. Dann erhält das Kind eine Geburtsurkunde und einen Taufschein (Dåbsattest).
Vorname muss anerkannt sein
Ein Kind muss einen oder mehrere Vornamen haben. Auf der Homepage www.familiestyrelsen.dk der Familienbehörde können Sie einen Namen aus der Liste der anerkannten Vornamen auswählen. Falls Sie einen Namen wünschen, der nicht auf der Liste steht, können Sie dessen Anerkennung beantragen. Einen Antrag erhalten Sie im Pfarramt.
Mutterschafts- und Elternurlaub
Alle Schwangeren haben das Recht auf arbeitsfreie Zeiträume vor und nach der Geburt. Außerdem kann der Vater des Kindes für einen Zeitraum Vaterschaftsurlaub nehmen. Die öffentlichen sowie einige private Unternehmen haben Tarifverträge oder Absprachen getroffen, nach denen die Angestellten vollen Lohnausgleich während ihres Mutterschaftsurlaubs erhalten. Eltern, die während des Mutterschaftsurlaubs keinen Lohn erhalten, können Mutterschaftsgeld (Barselsdagpenge) über die Gemeinde erhalten. Das Gleiche gilt auch für Selbständige, sofern ihr Unternehmen mindestens sechs Monate lang existiert hat. Eltern von kleinen Kindern können außerdem Elternurlaub erhalten. Die genauen Bedingungen erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Kinderschwester kommt zu Besuch
Sie haben das Recht auf kostenlose Besuche durch eine Kinderschwester (Sundhedsplejerske). Der erste Besuch kann nach ca. einer Woche erfolgen, wenn Mutter und Kind nach Hause gekommen sind. Anschließend werden die Besuchstermine fortlaufend vereinbart.
Verfolgt Entwicklung des Kindes
Die Aufgabe der Kinderschwester ist es, Sie anzuleiten und zu beraten, so dass sich Ihr Kind von Anfang an optimal entwickeln kann. Die Kinderschwester untersucht das Kind und verfolgt dessen Entwicklung. Sie legt Wert darauf, dass die Familie als Ganzes funktioniert und kann Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben.
Untersuchungen beim Hausarzt
Ihrem Kind werden eine Reihe von kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen beim Hausarzt der Familie angeboten. Nähere Informationen zu den Kinderuntersuchungen finden Sie in Kapitel 11.
Müttergruppen
Die Kinderschwester wird Frauen, die ungefähr den gleichen Geburtstermin hatten, zu Müttergruppen zusammenstellen. Die Mütter besuchen sich gegenseitig oder treffen sich in einem von der Kinderschwester bereitgestellten Raum, um sich zu unterhalten und Erfahrungen auszuwechseln. Fragen Sie die Kinderschwester nach einer Müttergruppe, die für Sie in Frage kommt.
Kinderbetreuung außerhalb der Familie
Da Väter und Mütter tagsüber an ihrem Arbeitsplatz sind, werden die meisten Kleinkinder in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreut. Viele Schulkinder besuchen nach Schulschluss eine Schulfreizeit-Einrichtung oder ein Freizeitheim. Die Eltern arbeiten mit den Kinderbetreuungsstellen zusammen. Auf diese Weise können sie die Bedingungen und Erziehung der Kinder beeinflussen, auch wenn diese nicht zu Hause sind.
Kinderkrippe, Tagesmutter und Kindergarten
Die allermeisten Kinder unter sechs Jahren besuchen täglich eine Kinderkrippe, Tagesmutter oder einen Kindergarten. Die Gemeinden müssen eine Tagesbetreuung anbieten können, wobei die Vielfalt der Angebote je nach Gemeinde unterschiedlich ist. Am weitesten verbreitet sind:
- Tagesmutterbetreuung (Dagpleje). Hier wird das Kind zusammen mit anderen Kindern von einer durch die Gemeinde anerkannten Tagesmutter betreut. Dies gilt besonders für Kinder im Alter bis drei Jahren.
- Kinderkrippe (Vuggestue). Für Kinder von sechs Monaten bis einschließlich zwei Jahren.
- Kindergarten (Børnehave). Für Kinder von drei Jahren bis zum schulfähigen Alter.
- Waldkindergarten (Udflytterbørnehave). Hier werden die Kinder ganztägig auf dem Land oder im Wald betreut.
- Integrierte Kindertagesstätte (Integreret institution). Für Kinder ab sechs Monaten bis zum schulfähigen Alter.
- Privatbetreuung. Einige Gemeinden gewähren Zuschüsse an Eltern, die ihre Kinder privat betreuen lassen.
Sie müssen selbst einen Platz beantragen
Sie müssen sich an die Vergabestelle (Pladsanvisning) der Gemeinde wenden, um einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu erhalten. Sollte ein Betreuungsplatz nicht sofort verfügbar sein, wird das Kind auf eine Warteliste gesetzt. Je früher das Kind auf der Liste steht, desto größer die Chance, dass es das gewünschte Betreuungsangebot erhält. Soll das Kind in einer Kinderkrippe betreut werden, müssen Sie schon gleich nach der Geburt einen Listenplatz beantragen.
Umzug in eine andere Gemeinde
Falls Sie in eine andere Gemeinde umziehen, bevor das Kind in einer Kindertagesstätte begonnen hat, müssen Sie sich an die neue Gemeinde wenden und das Kind auf die dortige Warteliste setzen lassen. Teilen Sie auch mit, wie lange das Kind bereits auf der Liste stand, so dass es nicht ans Listenende gesetzt wird.
Falls Sie in eine andere Gemeinde umziehen, wenn das Kind bereits in einer Kindertagesstätte betreut wird, wenden Sie sich an die neue Gemeinde, um es auf die dortige Warteliste setzen zu lassen. Das Kind darf aber auch in einer Betreuungsstätte der Gemeinde bleiben, aus der Sie verzogen sind.
Vereinbaren Sie Besuchstermine
Sie können sich gerne mehrere Betreuungsstätten ansehen, bevor Sie die Entscheidung treffen, wo Sie Ihr Kind unterbringen möchten. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, so dass Sie sicher sind, dass das Personal Zeit hat, mit Ihnen zu sprechen und Sie herumzuführen.
Gebühren
Sie müssen für einen Platz in einer Kindertagesstätte selbst aufkommen. Ein Teil der Kosten wird über öffentliche Kassen getragen. Falls Sie mehrere Geschwister in Betreuung haben, erhalten Sie einen Geschwisterrabatt. Außerdem kann bei der Gemeinde ein Antrag auf teilweise oder völlige Kostenbefreiung gestellt werden. Fragen Sie bei der Gemeinde nach Einzelheiten.
Pflicht auf Kinderbetreuung
Falls Sie keine Arbeit haben und aus diesem Grund Sozialhilfe, Arbeitslosengeld* oder Einführungshilfe* erhalten, sind Sie verpflichtet, für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Das heißt, dass Sie in der Lage sein müssen, bei einem entsprechenden Angebot sofort eine Beschäftigung anzutreten oder ein Aktivierungsangebot* anzunehmen. Daher müssen Sie für Ihre Kinder eine Betreuungsstelle haben.
Falls Sie noch keine solche Stelle für Ihr Kind gefunden haben, bieten Ihnen Ihre Gemeinde einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter an. Dieses Angebot müssen Sie annehmen, falls Sie nicht Gefahr laufen möchten, Ihre finanzielle Unterstützung zu verlieren.
Zuschüsse für private Betreuung
Die Gemeinden leisten Zuschüsse an Eltern, die ihre Kinder privat betreuen lassen möchten, zum Beispiel durch Einstellung eines Kindermädchens. In einigen Gemeinden kann man einen Zuschuss erhalten, wenn man seine Kinder selbst betreut. Die Gemeinden beschließen unabhängig, ob sie Zuschüsse dieser Art vergeben.
Unterstützung der Sprachentwicklung
Im Bedarfsfall erhält Ihr Kind ab einem Alter von drei Jahren eine besondere Sprachförderung im Dänischen (Sprogstimulering). Die Gemeinde muss dafür sorgen, dass dieses Angebot gemacht wird, wobei besonders geschultes Personal darüber entscheidet, ob Ihr Kind für die Sprachstimulierung in Frage kommt. Wenn Ihr Kind im Kindergarten ist, erfolgt die Sprachstimulierung dort. Wird es zu Hause betreut, beträgt die Sprachstimulierung 15 Stunden pro Woche. Die Sprachstimulierung ist ein Pflichtangebot. Fragen Sie Ihre Gemeinde, wie man sie in Anspruch nehmen kann.

Beim Spielen mit dänischen Kindern hat mein Sohn einen großen Wortschatz entwickelt.
Gülay Ciftci kam 1977 aus der Türkei nach Dänemark. Sie arbeitet in einer Gemeinde als Beraterin für Integration und Sozialhilfe und ist dabei, sich zur Sozialarbeiterin ausbilden zu lassen.
"Als unser Sohn in die Schule kam, sagten die Lehrer, dass er einen großen Wortschatz hat. Das liegt daran, dass er vor allem mit dänischen Kindern spielt. Obwohl ich Dänisch mit ihm rede, gibt es Wörter, die ich nicht kenne, die er von den anderen Kindern gelernt hat. Genauso können auch wir Erwachsenen voneinander lernen. Wir haben immer dänische Kinder und Eltern bei uns eingeladen. Wir haben viele Dinge diskutiert, und jeder hat dazugelernt. Viele Vorurteile verschwanden - auf beiden Seiten."
Kontakt zwischen Personal und Eltern
Ein guter Kontakt zwischen den Eltern und dem Personal der Kinderbetreuungsstätten ist wichtig für das Wohl des Kindes. Die Mitarbeiter berichten Ihnen über den Alltag in der Betreuungsstätte. Sie sind interessiert an Ihren Erlebnissen mit dem Kind und an Veränderungen in der Familie, die Auswirkungen auf das Kind haben.
Falls Sie Bedarf an einem längeren Gespräch mit dem Personal haben, können Sie um ein Elterngespräch bitten.
Viele Kindertagesstätten haben zweisprachige Mitarbeiter, die an den Gesprächen teilnehmen können. Andernfalls kann ein Dolmetscher bestellt werden.
Elternabende und Elternrat
Es ist wichtig, dass Sie sich für den Alltag Ihres Kindes interessieren, auch wenn es von anderen betreut wird. Auf den zweimal jährlich stattfindenden Elternabenden können Sie mehr darüber erfahren, was in der Betreuungsstätte Ihrer Kinder passiert und auch Fragen stellen. Auf einem der Elternabende wählen die Eltern Vertreter für den Elternrat. Diese Vertreter haben Einfluss auf Finanzen, Aktivitäten und Pädagogik, die den Alltag der Kinder prägen.
Kinder und Jugendliche
Zwischen zwei Kulturen
Das Leben als Kind und Jugendlicher kann schwierig sein, wenn sich die Werte und Normen der dänischen Gesellschaft stark von der Kultur des Elternhauses unterscheiden. Und das Leben als Eltern kann schwierig sein, wenn sich Normen und Erwartungen an Kinder und Jugendliche sehr von dem unterscheiden, was sie aus ihrer früheren Heimat kennen.
Teenager
Das wird nicht einfacher, wenn Kinder zu Jugendlichen werden und sich körperlich und psychisch verändern. Wie alle anderen jungen Menschen müssen sie sich von ihrem Elternhaus lösen und ihre Selbständigkeit unter Beweis stellen. Gleichzeitig tragen die Eltern weiterhin die Verantwortung und setzen den Jugendlichen Grenzen.
Absprachen und Regeln
Die meisten zu Hause wohnenden Jugendlichen vereinbaren mit ihren Eltern, welche Regeln für sie gelten sollen, ob sie Partys besuchen dürfen, wann sie zu Hause sein müssen oder ob sie bei anderen übernachten dürfen. Viele Jugendliche - Jungen wie Mädchen - treffen sich in ihrer Freizeit in Cafés und Diskotheken oder gehen auf private Feste. Freunde besuchen sich auch gegenseitig zum Übernachten.
Auf den Elternabenden in der Schule diskutieren die Eltern nicht selten ihre Meinungen zu Themen wie Rauchen, Alkohol und Parties. In verschiedenen Familien können sehr unterschiedliche Meinungen darüber herrschen, welche Regeln gelten und wie viel Freiheit die Jugendlichen haben sollten. Auf den Elternabenden in der Schule können Sie einige gemeinsame Regeln für Ihre Kinder vereinbaren - zum Beispiel in Bezug auf Gemeinschaftsfeste.
Körper und Sex
Egal ob man es leiden kann oder nicht, trifft man an vielen Stellen der dänischen Gesellschaft auf Sex und Nacktheit. Zeitungen und Zeitschriften bringen Artikel über Sex und Partnerschaft, und in Anzeigen wird der menschliche Körper zur Schau gestellt.
Dies ist Ausdruck für eine gesellschaftliche Entwicklung, bei der sich eine freiere Sicht des Sexuallebens durchgesetzt hat. In den letzten Jahrzehnten haben sich neue Formen des Zusammenlebens entwickelt, eine größere Freiheit des Einzelnen, über seinen Körper zu bestimmen und beispielsweise bessere Bedingungen für Homosexuelle. Der Leitsatz heißt jedoch Freiheit mit Verantwortung.
Das soll heißen, dass es Grenzen dafür gibt, was man darf und nicht darf. Niemand darf gegen seinen Willen zu etwas gezwungen werden. Als Grundregel gilt, dass die gegenseitigen persönlichen und sexuellen Grenzen respektiert werden müssen.
So ist es zum Beispiel keine Aufforderung zum Sex, wenn Menschen halbnackt oder leicht bekleidet ein Sonnenbad im Park oder am Strand nehmen. Auch Signale, die mit einer bestimmten Mode zusammenhängen, dürfen nicht als Aufforderung zum Sex verstanden werden. Sexuelle Übergriffe sind bei der Polizei anzuzeigen, so dass diese den oder die Schuldigen verfolgen kann.

Kinder haben Rechte
Dänemark hat die UN-Konvention über die Rechte der Kinder unterschrieben, die - unabhängig von ihrer Herkunft - für alle Kinder unter 18 Jahren gilt. Nach dieser Konvention haben Kinder das Recht auf Ernährung, Gesundheit und eine Wohnung, außerdem das Recht auf einen Schulbesuch, auf ärztliche Versorgung und Schutz gegen Krieg, Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Darüber hinaus haben sie das Recht auf Mitbestimmung und Einfluss.
In Dänemark ist es gesetzlich verboten, Kinder zu schlagen, genauso wie es strafbar ist, Mädchen zu beschneiden.
Gesetzgebung
Die Gesetzgebung schafft klare Rahmenbedingungen dafür, gegen welche Einflüsse Kinder geschützt werden müssen und welche Rechte sie haben. Sexuelle Handlungen an Kindern unter 15 Jahren sind verboten. Jugendliche müssen 16 Jahre alt sein, um Alkohol und Zigaretten kaufen zu können. Und sie müssen 18 Jahre alt sein, bevor sie Alkohol in Restaurants und Diskotheken erwerben können.
Auf eigenen Beinen stehen
Junge Menschen sind mündig, wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Das bedeutet, dass sie einen Führerschein machen, Geld leihen und die eigene Verantwortung übernehmen können. Viele Jugendliche verlassen nach ihrem 18. Geburtstag das Elternhaus, um alleine oder mit Gleichaltrigen zusammenzuleben.
Beratungsstellen
Bei Problemen, die sich festgefahren haben, steht immer auch fachkundige Hilfe zur Verfügung. Sowohl Eltern als auch Jugendliche können sich beraten lassen - zusammen oder getrennt. Fragen Sie bei der Gemeinde oder wenden Sie sich an ein Krisentelefon bzw. eine Telefonberatung. Diese Dienste sind kostenlos, wobei man auf Wunsch auch anonym bleiben kann.

Hilfe für Kinder und Familien mit Problemen.
Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder fürsorglich zu behandeln und in geordneten Verhältnissen aufwachsen zu lassen. Die Gesellschaft mischt sich nur ein, falls der Verdacht besteht, dass das Kind vernachlässigt wird.
Sollten Probleme bestehen, nimmt die Gemeinde Kontakt zu den Eltern auf und versucht, die Probleme zu lösen. Die Familie oder ein Familienmitglied können auch selbst um Hilfe bitten. Hierbei arbeiten Gemeinde und Familie zusammen. Die Hilfe besteht aus verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen für die Familie.
Falls die Eltern ihren Aufgaben nicht gewachsen sind und das Kind unter den Familienverhältnissen leidet oder in seiner Entwicklung beeinträchtigt wird, kann es von der Familie getrennt werden. Dies kann einvernehmlich mit den Eltern geschehen oder auch als Zwangsentfernung. Das Kind kann für eine gewisse Zeit in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie unterkommen. Zum Beispiel kann es sein, dass die Eltern ihr Kind misshandeln oder es auf andere Weise an Pflege fehlen lassen. Jugendliche, die schwerwiegende soziale Probleme haben oder straffällig geworden sind und deren Eltern mit ihrer Aufgabe überfordert sind, können in besonderen Wohnheimen unterkommen. Hier wird ihnen geholfen, mit einer Ausbildung oder Arbeit zu beginnen.
Kinder und Erwachsene mit Behinderungen
Ein Leben nahe der Normalität
Hilfsbedürftige bzw. psychisch oder körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie deren Angehörige können Hilfe erhalten, um ihren Alltag zu erleichtern. Es geht darum, dass Behinderte ein Leben führen können, dass so aktiv und so nahe an der Normalität wie möglich stattfindet.
Besondere Angebote
Die meisten Kinder mit Behinderungen oder Sonderbedürfnissen wohnen bei ihren Eltern und besuchen normale Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen. Andere gehen in spezielle Kindergärten und Schulen, wo sie von besonders geschultem Personal trainiert und unterrichtet werden.
Für Jugendliche und Erwachsene stehen Sonderschulen, Tagesheime und Internate, Anlaufstellen, Behindertenarbeitsplätze und beschützende Werkstätten zur Verfügung.
Zum Teil haben diese eine eigene Wohnung, wo sie persönliche und praktische Leistungen durch die Gemeinde empfangen. Dies kann ein Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel sein oder eine Hilfsperson für die persönliche Betreuung. Andere Behinderte wohnen in einer besonderen Anstalt, in einer Wohngemeinschaft oder einer Pflegewohnung, wo sie die benötigte Hilfe erhalten.
Leben im Alter
Aktive Senioren
Ältere Mitbürger haben viele Möglichkeiten, um ihre Interessen zu pflegen und ein aktives Leben zu führen. Die dänische Seniorenpolitik baut darauf, den älteren Mitbürgern möglichst viel Verantwortung und Einfluss auf ihr Leben zu gewähren. Als Senior behalten Sie daher die Möglichkeit, an Entscheidungen beteiligt zu werden - sowohl im persönlichen Bereich als auch am Wohnort.
In den Gemeinden gibt es Seniorenräte (Ældreråd), die von den älteren Bürgern der Gemeinde gewählt werden und der Verwaltung in Fragen, die für die Senioren des Gebiets relevant sind, beratend zur Seite stehen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach Treffpunkten und Angeboten.
Arbeitsleben und Ruhestand
Die dänische Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass auch ältere Mitbürger einen Einsatz leisten, wenn sie dazu in der Lage sind. Einige Menschen arbeiten, bis sie 70 sind. Andere verlassen das Arbeitsleben, wenn sie 65 Jahre alt sind und das Recht auf Altersrente haben. Wieder andere scheiden schon früher aus dem Arbeitsleben aus und erhalten Vorruhestandsgeld oder Frührente.
Altersrente
Die meisten Bürger haben bei Erreichen des 65. Lebensjahres das Recht auf die Regelaltersrente (Folkepension). Das Prinzip dieser Rente ist, dass sich alle Bürger der dänischen Gesellschaft ein Recht auf Altersrente erarbeiten. Falls Sie ab dem 15. Lebensjahr bis zu Ihrer Pensionierung 40 Jahre lang in Dänemark gelebt haben, besitzen Sie Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente. Haben Sie kürzere Zeit in Dänemark gelebt, steht Ihnen eine niedrigere Rente zu. Die Rentenstelle (Pensionskontor) Ihrer Gemeinde berechnet Ihren Rentensatz und kann Ihnen mitteilen, welche Leistungen Sie beanspruchen können.
Rentensparen
Viele Menschen ergänzen Ihre Altersrente mit anderen Rentenformen. An vielen Arbeitsplätzen gibt es Betriebsrenten (Pensionsordninger). Hier zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeden Monat einen bestimmten Betrag in eine Rentenkasse (Pensionsselskab) ein. Sie können auch eigenständig Beiträge in eine private Zusatzrente einer Bank oder Pensionsgesellschaft einzahlen.
Einzahlungen in eine private Zusatzrente sind steuerlich absetzbar.
Vorruhestandsregelung
Die dänische Vorruhestandsregelung (Efterløn) ermöglicht es, den Arbeitsmarkt ganz oder auch teilweise zu verlassen. Gegen Verrechnung mit dem Vorruhestandsgeld ist es möglich, weiterhin einer bezahlten Arbeit nachzugehen.
Der Bezug von Vorruhestandsgeld ist frühestens bei Erreichen des sechzigsten Lebensjahres möglich. Sie müssen 30 Jahre Mitglied einer Arbeitslosenkasse (A-kasse) gewesen sein und einen besonderen Vorruhestandsbeitrag eingezahlt haben. Die Vorruhestandsregelung erlischt spätestens mit Erreichen des 65. Lebensjahres.
Frührente
Manche Menschen haben so große körperliche oder psychische Probleme, dass sie ihre Arbeitsfähigkeit einbüßen und auf eine Frührente angewiesen sind. Um Anspruch auf Frührente zu haben, müssen einige Bedingungen erfüllt sein - u.a. hinsichtlich der Aufenthaltsdauer in Dänemark. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hauspflegehilfe
Die meisten Senioren behalten ihre eigene Wohnung, so lange sie können. Dabei ist es z.B. möglich, Reinigungs- oder Einkaufshilfe zu erhalten. Bei körperlicher Schwächung ist auch Unterstützung bei der Körperpflege erhältlich. Der Umfang der Pflegeangebote (Hjemmehjælp) hängt davon ab, wie die Gemeinde den Bedarf des Antragstellers bewertet.
Seniorenwohnungen
Falls Sie im fortgeschrittenen Alter sind und besondere Bedürfnisse oder körperliche Probleme haben, können Sie bei der Gemeinde eine Seniorenwohnung beantragen. Diese Wohnungen sind auf die Bedürfnisse von Senioren und Behinderten zugeschnitten. Zu vielen Seniorenwohnungen gehört eine Pflegeabteilung, so dass schnelle Hilfe verfügbar ist. Bei Seniorenwohnungen kommen Wartezeiten vor. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig einen Listenplatz zu beantragen.
Pflegewohnung oder Pflegeheim
Senioren mit intensivem Pflegebedarf können in einer Pflegewohnung oder einem Pflegeheim unterkommen. Das hier arbeitende Personal übernimmt praktische Aufgaben wie Essenszubereitung, Kleiderwäsche, Reinigung und Hilfe bei der Körperpflege. Daneben stehen auch Krankenpfleger zur Verfügung, die sich um die medizinische Versorgung und Behandlung der Senioren kümmern.
Die Senioren müssen ihre Pflege selbst bezahlen. Die Preise sind aber in der Regel so niedrig, dass sie auch von Beziehern der Altersrente getragen werden können.
Am Lebensende
Todesbescheinigung
Wenn ein Mensch stirbt, muss ein Arzt eine Todesbescheinigung bzw. einen Totenschein (Dødsattest) ausstellen. Tritt der Tod zu Hause ein, muss ein Angehöriger so schnell wie möglich einen Arzt verständigen. Die Angehörigen erhalten neben der Todesbescheinigung eine Sterbeurkunde (Dødsanmeldelse), die im Pfarramt abzuliefern ist. Die dänische Volkskirche registriert im Auftrag des Staates sämtliche Todesfälle, egal welcher Religion der Verstorbene oder dessen Familie angehören.
Das Nachlassgericht* wird automatisch über den Tod einer Person unterrichtet und nimmt kurze Zeit nach dem Todesfall Kontakt zu den engsten Angehörigen auf. Dabei wird besprochen, was mit den Gegenständen geschehen soll, die der Verstorbene hinterlassen hat.
Bestattung
Normalerweise muss der Tote innerhalb von acht Tagen bestattet oder kremiert (verbrannt) werden. Ein Bestattungsunternehmen kann bei allen praktischen Dingen helfen. Es ist möglich, von der Gemeinde finanzielle Unterstützung in Form von Bestattungsgeld (Begravelseshjælp) zu erhalten. Falls der Tote in einem anderen Land bestattet werden soll, muss die Gemeinde einen besonderen Leichenpass ausstellen, der den Leichnam begleitet.
2.100 Friedhöfe
Die dänische Volkskirche* verfügt über 2.100 Friedhöfe, wobei alle Bürger in Dänemark Anspruch auf eine Friedhofsbestattung haben. Gehören Sie einer anderen Religionsgemeinschaft an, haben Sie kein Anrecht darauf, dass Ihre Vorschriften und Traditionen befolgt werden. Sie können aber dem Verwaltungsrat des Friedhofs ihre Wünsche mitteilen.
Bestattungsplätze mehrerer Glaubensgemeinschaften
Auf einigen Friedhöfen stehen Bestattungsplätze für die jüdischen, katholischen und islamischen Gemeinden zur Verfügung. Außerdem haben die nicht zur Volkskirche gehörenden Glaubensgemeinschaften die Möglichkeit, eigene Bestattungsplätze einzurichten. So ist zum Beispiel in der Gemeinde Brøndby ein islamischer Friedhof entstanden. Dieser befindet sich im Besitz des Dänischen Islamischen Bestattungsfonds und wird von diesem verwaltet.