5 Wohnungssuche
Miete oder Eigentum?
Verschiedene Wohnungstypen
Die meisten Wohnungen in Dänemark befinden sich in Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Einfamilienhäusern. Es gibt Miet-, Genossenschafts- und Eigentumswohnungen. Die meisten Mietwohnungen findet man in Mehrfamilienhäusern. Viele dieser Häuser bestehen aus großen Häuserblocks, die in den größeren Städten ganze Stadtteile bilden. Die Mietwohnungen befinden sich im Privatbesitz oder im Eigentum gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften.
Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser
Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser können käuflich erworben werden. Die meisten Einfamilienhäuser sind frei stehende Häuser auf einem Grundstück bzw. einer Parzelle, daher die dänische Bezeichnung "Parcelhus". In den größeren Städten sind Eigenheime häufig sehr teuer.
Lesen Sie Anzeigen oder hören Sie sich um
In vielen Landesteilen kann sich die Wohnungssuche schwierig gestalten. Falls Sie eine Wohnung benötigen, können Sie:
- Bei der Wohnungsstelle (Boligkontor) der Gemeinde fragen.
- Sich auf die Warteliste für eine Wohnung in einer Wohnbaugesellschaft eintragen.
- Nach Anzeigen in der Tagespresse, in Lokalzeitungen oder besonderen Wohnungszeitschriften suchen. Sie können auch selbst eine Suchanzeige für eine Wohnung aufgeben.
- Im Internet suchen. Hier können Sie kostenlos eine Anzeige veröffentlichen. In einer Bücherei können Sie kostenlos das Internet benutzen.
- Unter "Boliganvisning" in den Gelben Seiten* des Telefonbuchs oder unter www.degulesider.dk suchen.
- Einen Zettel in einem örtlichen Supermarkt aufhängen.
- Verwandte, Freunde und Bekannte fragen.
Mietwohnungen
Gemeinnützig oder privat
Mietwohnungen befinden sich im Privatbesitz oder im Eigentum einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft. Sie können auf eine Warteliste für eine Wohnung aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Sie die Wohnung mieten können, wenn Sie auf der Warteliste ganz oben stehen. Die Wartezeit kann allerdings viele Jahre betragen. Fragen Sie bei einer Wohnbaugesellschaft.
Die Gemeinde kann zuweisen
Die Gemeinde verwaltet eine gewisse Anzahl von Wohnungen der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften. Vielleicht kann man Sie dort weitervermitteln. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde.
Private haben selten Wartelisten
Die privaten Wohnbaugesellschaften haben selten Wartelisten. Hier entscheidet der Eigentümer darüber, wer eine leere Wohnung erhalten soll.
Mietvertrag
Rechte und Pflichten
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter einer Wohnung hat Rechte und Pflichten. Dies ist dem dänischen Mietgesetz (Lejelov) zu entnehmen, das u.a. Bestimmungen zur Kündigung enthält. Als Mieter können Sie normalerweise mit dreimonatiger Frist kündigen, und der Vermieter kann Sie nicht einfach sofort auf die Straße setzen, weil Sie Ihre Pflichten nicht einhalten.
Das Mietgesetz enthält auch Bestimmungen über die Höhe der Miete, über die Instandhaltungspflicht und über die Zahl der zugelassenen Bewohner.

Viele haben ein eigenes Haus
In Dänemark wohnen ca. 63 Prozent der Bevölkerung in einem Einfamilienhaus. Dies sind besonders Eltern mit Kindern, die ihr Haus in der Regel auch selbst besitzen. Die meisten Einfamilienhäuser haben einen Garten. Verbreitet sind auch Reihenhäuser.
Ungefähr 30 Prozent der Bevölkerung haben eine Wohnung in einem Etagenhaus. Die meisten Etagenwohnungen werden vermietet.
Manchmal wohnen Menschen in Gemeinschaftswohnanlagen, wo alle ein eigenes Zimmer haben, sich aber gemeinsam um Ausgaben, Essenzubereitung und andere Hausarbeit kümmern.
Viele Jugendliche teilen sich eine Wohnung oder wohnen in einem angemieteten Zimmer eines privaten Hausbesitzers.
Studenten können ein Zimmer in einem Wohnheim mieten. In einem Studentenwohnheim wohnen viele Studenten, jeweils in ihrem eigenen Zimmer. Normalerweise haben diese Toilette und Bad, während sich die Bewohner Küche und Aufenthaltsraum teilen.
Sie haben Anspruch auf einen Mietvertrag
Laut dänischem Mietgesetz haben Sie Anspruch auf einen schriftlichen Mietvertrag (Lejekontrakt), der alle Absprachen zwischen Ihnen und dem Vermieter enthält. Aus dem Vertrag muss u.a. hervorgehen, wie lange Zeit im Voraus Sie die Wohnung kündigen müssen. Es muss auch festgelegt sein, in welchem Zustand Sie die Wohnung bei Ihrem Auszug hinterlassen müssen.
Mietvertrag sollte beide Namen enthalten
Falls Sie Ehegatten sind, die in der Wohnung zusammenleben möchten, können Sie beide Namen in den Mietvertrag eintragen lassen. So hat immer ein Partner das Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben, auch wenn der andere auszieht oder Ihre Ehe geschieden wird.
Wohnung auf Fehler und Mängel kontrollieren
Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Sie auch das Kleingedruckte gelesen haben - und auch erst dann, wenn Sie die Wohnung zusammen mit dem Vermieter besichtigt haben.
Sollte die Wohnung Mängel aufweisen, notieren Sie diese, entweder im Mietvertrag oder auf einem Papier, das Sie und der Vermieter unterschreiben. Falls Sie nach Ihrem Einzug Fehler und Mängel in der Wohnung entdecken, müssen Sie diese innerhalb von 14 Tagen an den Hausmeister der Wohnanlage melden. Dann brauchen Sie nicht für Schäden aufkommen, die Sie nicht selbst verursacht haben.
Kaution
Kaution mit dem Vermieter vereinbaren
Sie müssen mit der Zahlung einer Kaution (Depositum/indskud) rechnen, die vor oder zusammen mit der ersten Miete zu bezahlen ist. Welche Höhe diese haben soll, müssen Sie und der Vermieter vereinbaren.
Der Vermieter kann die Kaution für Ausgaben, die im Falle der Beschädigung der Wohnung entstehen, verwenden. Wenn Sie die Wohnung aber im gleichen Zustand hinterlassen, in dem Sie diese übernommen haben, haben Sie beim Auszug Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
Wie viele Bewohner?
Es kann eine Obergrenze geben
Einige Vermieter haben im Mietvertrag eine Klausel für die Höchstzahl der Bewohner eingeführt. Auch die Gemeinden können eine Regelung einführen, nach der in einer Wohnung nicht mehr als zwei Personen pro Wohnungsraum leben dürfen. Fragen Sie die Gemeinde nach den gültigen Bestimmungen.
Wohngeld für Mietwohnungen
Beantragen Sie Darlehen und Zuschüsse
Sie können bei der Gemeinde ein Darlehen beantragen, um die Kaution einer Mietwohnung zu finanzieren. Die Gemeinde beurteilt ausgehend von Ihrer finanziellen und sozialen Situation, ob sie Ihnen ein Darlehen einräumen kann. Das Darlehen müssen Sie zurückzahlen.
Als Mieter können Sie bei der Gemeinde auch einen Mietzuschuss beantragen. Dieser Zuschuss heißt Wohngeld (Boligsikring). Der Betrag wird von der Gemeinde ausgehend von folgenden Aspekten berechnet:
- Anzahl der Personen in der Wohnung.
- Wohnungsgröße.
- Miethöhe.
- Gesamteinkünfte des Haushalts.
Rentner können den Antrag auf eine besondere Wohngeldleistung stellen.
Beschwerde
Falls Sie mit der Entscheidung der Gemeinde bezüglich des Darlehens oder Zuschusses unzufrieden sind, können Sie Beschwerde einlegen. Das Schreiben der Gemeinde muss eine Information zu den Beschwerdemöglichkeiten enthalten, der zu entnehmen ist, an wen und wann eine Beschwerde möglich ist.
Beratung
Sprechen Sie mit einem Wohnungsberater
Einige der großen, gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften haben einen Wohnungsberater. Hier können Sie sich zum Thema Wohnungen beraten und sich Briefe erklären lassen, die mit der Wohnung zu tun haben.
Genossenschaftswohnungen
Sie müssen Einlage und Miete bezahlen
Eine Genossenschaftswohnung besteht aus einem Haus oder einer Wohnung, die zusammen mit mehreren Häusern und Wohnungen von einer Baugenossenschaft verwaltet werden. Die Baugenossenschaft ist Eigentümerin der Wohnungen. Wenn Sie einen Anteil erwerben, erhalten Sie ein Nutzungsrecht für eine Wohnung aus dem Bestand der Genossenschaft. Neben dem Anteil müssen Sie an die Baugenossenschaft auch die Miete bezahlen.
Bestimmungen und Aktivitäten
Als Anteilseigner werden Sie Mitglied in der Baugenossenschaft. Als Mitglied der Baugenossenschaft genießen Sie ein Teilnahme- und Stimmrecht auf der Hauptversammlung der Genossenschaft. Auf der Hauptversammlung beschließen die Mitglieder, welche Bestimmungen in der Genossenschaft gelten sollen. Hier wird auch beschlossen, wann und wie die Wohnanlage instand gehalten und verbessert werden soll.
Untervermietung und Wohnungstausch
Von einem Mieter mieten
Es ist möglich, eine Wohnung von einem Mieter oder Anteilseigner zu mieten. Dies heißt "Untermiete" und ist für zwei Jahre zulässig. Auch längere Zeiträume sind möglich, falls Eigentümer oder Satzungen dies erlauben.
Mit einem Mieter tauschen
In einigen Miet- und Genossenschaftswohnungen kann man seine Wohnung mit anderen Mietern bzw. Anteilseignern tauschen. Wenn Sie also selbst eine Wohnung besitzen, können Sie diese in eine größere oder kleinere umtauschen - oder in eine Wohnung in einem anderen Stadtteil. Fragen Sie in der Wohnungsverwaltung* oder beim Vorstand einer Baugenossenschaft, ob Sie Ihre Wohnung tauschen können.
Eigenheime
Ein Eigenheim kann ein Haus oder eine Eigentumswohnung sein, die man kauft.
Genehmigung zum Immobilienkauf
Falls Sie Ihren Wohnsitz nicht in Dänemark haben oder zu einem früheren Zeitpunkt nicht mindestens fünf Jahre lang hatten, benötigen Sie zum Erwerb eines Eigenheims eine Genehmigung des Justizministeriums. Sie müssen einen Antrag an das Justizministerium stellen, dem Sie Informationen über das zu kaufende Wohnobjekt und eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis beilegen. Sie können mit einem positiven Bescheid rechnen, wenn Sie das Eigenheim als Ihre ganzjährige Wohnung nutzen möchten. Als EU-Staatsbürger können Sie das Wohneigentum ohne Zustimmung des Justizministeriums erwerben, wenn Sie dieses als Ihre Ganzjahreswohnung verwenden möchten.
Immobilienmakler
Die meisten Eigenheime werden mit Hilfe eines Immobilienmaklers verkauft. Achten Sie auf Anzeigen in Zeitungen, im Internet oder bei einem Immobilienmakler in dem Gebiet, in dem Sie ein Eigenheim kaufen möchten.
Der Makler ist vor allem ein Beauftragter des Verkäufers, kann aber auch den Käufer bezüglich der Bestimmungen und Rechte bei einem Kauf beraten.
Nie ohne Rechtsanwalt
Es bietet sich an, die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Dann können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen berücksichtigt werden.
Kredite: Bank oder Hypothekenbank
Sie können Geld für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung bei einer Hypothekenbank* aufnehmen. Für den Kauf einer Genossenschaftswohnung können Sie einen Kredit bei einer Bank erhalten. Die Hypothekenbank oder Bank beurteilt vor der Kreditvergabe Ihre Fähigkeiten, den Kredit zurückzuzahlen. Es ist wichtig, dass Sie eine Arbeit und ein festes Einkommen haben.
Strom, Heizung und Wasser
Neben der Miete oder dem Abzahlung eines eventuellen Kredits für Ihr Eigenheim müssen Sie mit Ausgaben für Strom, Heizung und Wasser rechnen. Sie bezahlen auf der Grundlage des Verbrauchs. In Ihrer Wohnung befinden sich Verbrauchszähler. Der Strom wird von einer privaten Elektrizitätsgesellschaft geliefert, während die Heizung von einem kommunalen oder privaten Heizwerk versorgt wird. Große Wohnanlagen haben manchmal ihre eigene Heizanlage. Als Eigenheimbesitzer bezahlen Sie das Wasser normalerweise zusammen mit der Grundsteuer.
Die Kosten sind hoch
In Dänemark ist der Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung recht teuer. Dies ist so, weil die Gesellschaft den Wunsch hat, den Energieverbrauch zu begrenzen und die Umwelt zu schonen. Strom, Wasser und Heizung können Sie z.B. wie folgt sparen:
- Schalten Sie beim Verlassen eines Raumes das Licht aus.
- Verwenden Sie Sparglühlampen. Diese sind teurer als herkömmliche Glühlampen, halten aber zehn Mal länger.
- Duschen Sie statt zu baden.
- Waschen Sie in einer Schüssel ab - nicht unter laufendem Wasserhahn.
- Kaufen Sie Kühlschränke, Tiefkühlschränke und Waschmaschinen mit geringem Energie- und Wasserverbrauch. Die Energiekennzeichnung auf den Geräten informiert darüber, wie viel Energie und Wasser diese verbrauchen und wie effektiv sie arbeiten. Der Energieverbrauch kann auf einer Skala von A bis G abgelesen werden, wobei A den niedrigsten Energieverbrauch bezeichnet. Nähere Informationen über die Energiekennzeichnung finden Sie in Kapitel 9, Finanzen und Konsum
Gemeinschaftskosten
Wenn Sie in einer Miet- oder Eigentumswohnung wohnen oder eine Genossenschaftswohnung in einer Baugenossenschaft haben, teilen Sie sich mit Ihren Nachbarn die Kosten, die zum Beispiel durch Hausmeister, die Instandhaltung der Häuser und die Gemeinschaftsbereiche verursacht werden. Wenn Sie zur Miete wohnen, sind die Gemeinschaftskosten in die Miete eingerechnet.
Hausmeister
Die meisten Mietanlagen und Baugenossenschaften haben einen Hausmeister, der eingestellt ist, um sich um die praktischen Aufgaben wie die Instandhaltung der Gemeinschaftsanlagen zu kümmern. In gemeinnützigen Wohnanlagen kann sich der Hausmeister auch um kleine Reparaturen in den Wohnungen und um die Beauftragung von Handwerkern kümmern.
Mieterdemokratie
In gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften
In den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften herrscht Mieterdemokratie. Das bedeutet, dass die Bewohner Vertreter in einen Mieterausschuss (Beboerråd) oder den Vorstand einer Mietervereinigung* entsenden. Die Vertreter der Mieter können eine Hausordnung verabschieden und gemeinsame Initiativen starten. Sie können auch Einfluss auf die Gestaltung der Gemeinschaftsanlagen nehmen.
Mietermitbestimmung in privaten Wohnanlagen
In den großen privaten Miethäusern können die Mieter Vertreter wählen, die ihre Interessen gegenüber dem Vermieter vertreten. Die Vertreter der Mieter haben das Recht auf Einsicht in die Buchhaltungsabschlüsse der Anlage und müssen angehört werden, bevor der Vermieter Mieterhöhungen oder größere Instandsetzungsarbeiten veranlasst.

Sie können sich beteiligen
Als Bewohner eines Wohngebiets dürfen Sie sich an den Personalwahlen für die verschiedenen Formen der Nachbarschaftsmitbestimmung beteiligen. Dies kann eine Mieterversammlung in einem Miethaus sein, der Vorstand einer Baugenossenschaft oder - bei privaten Hausbesitzern - der Vorstand eines Grundeigentümervereins*. Sie können an vielen Versammlungen und Aktivitäten teilnehmen, die von den Anwohnern veranstaltet werden. Oder sich als gewählter Nachbarschaftsvertreter engagieren - oder durch Vorschläge von Aktivitäten für Kinder und Erwachsene. Auf diese Weise treffen Sie Ihre Nachbarn und gestalten Ihre Wohnumgebung mit.
Nachbarschaftshäuser und Gemeinschaftsräume
Für Versammlungen und Feste
In vielen privaten und genossenschaftlichen sowie den meisten gemeinnützigen Mietanlagen stehen Nachbarschaftshäuser oder Gemeinschaftsräume zur Verfügung, in denen sich die Mieter treffen können. Als Mieter kann man das Nachbarschaftshaus häufig auch mieten, zum Beispiel um ein Fest zu feiern.
Regeln in Mietanlagen und Wohngebieten
Im Zweifelsfall fragen
In den meisten Miethäusern und genossenschaftlichen Wohnanlagen gibt es eine Hausordnung. Diese wurde vom Hauseigentümer bestimmt oder von den Mietern beschlossen. Eine Hausordnung kann Regeln über Treppenreinigung, Sauberkeit, Haustiere, Lärm oder das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen enthalten.
Fragen Sie im Zweifelsfall den Hausmeister oder Ihre Nachbarn.
Konflikte lassen sich lösen
Wo Menschen zusammenwohnen, können Konflikte entstehen. Wenn Sie einen Konflikt mit einem Nachbarn haben, versuchen Sie so schnell wie möglich darüber zu sprechen. Sollte dies nicht möglich sein, sprechen Sie mit dem Hausmeister oder - falls vorhanden - dem Vorstand. Oder mit dem Grundeigentümerverein oder der Baugenossenschaft, jeweils abhängig von Ihrer Wohnungsform.
Suchen Sie Hilfe
Falls Sie mit Ihrem Vermieter z.B. einen Streit bezüglich Instandhaltung, Wohnungstausch oder Untervermietung haben, versuchen Sie, den Hausmeister oder den Vorstand um die Lösung des Konflikts zu bitten. Sollte sich keine Lösung finden lassen, bleibt Ihnen der Beschwerdeweg.
Als Mieter einer gemeinnützigen Wohnanlage können Sie die Beschwerde an einen besonderen Beschwerdeausschuss (Beboerklagenævn) für Mieter in gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften richten. Fragen Sie den Mieterausschuss oder die Gemeinde.
In den Gemeinden gibt es einen Beschwerdeausschuss für Mietangelegenheiten*. Hier können Sie klagen, falls Sie in einem privaten Miethaus wohnen und der Konflikt sich um die Wohnungsmiete oder die Hausordnung dreht. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Reinigung und Abfall
Als Mieter oder Eigentümer eines Wohnobjektes sind Sie selbst verantwortlich für die Reinigung und Sauberhaltung. Beachten Sie die einschlägigen Bestimmungen, die in Ihrer Wohnanlage oder Ihrer Wohngegend gelten.
Hausmüll
Die Gemeinde sorgt dafür, dass in Wohngebieten einmal wöchentlich der Hausmüll abgeholt wird. Außerdem werden mehrmals jährlich Gartenabfälle und Sperrmüll eingesammelt. Zum Sperrmüll gehören Möbel und gebrauchte Haushaltsgeräte.
Die Gemeinden unterhalten Recyclingplätze, auf denen man selbst Gartenabfälle und Sperrmüll abliefern kann. Hier können auch Abfälle abgegeben werden, von denen einen Umweltgefährdung ausgeht, z.B. Farbe, Öl, Batterien und Elektronik. Fragen Sie die Gemeinde nach den geltenden Bestimmungen.
Antennen
Antennen-Zusammenschlüsse in Mietwohnungen
Die meisten Miet- und Genossenschaftswohnungen besitzen sogenannte Antennen-Zusammenschlüsse, denen Sie bei Ihrem Einzug automatisch beitreten. Hierbei kann es sich um Kabelfernsehen oder eine Gemeinschaftsantenne handeln. Normalerweise werden die Gebühren für den Antennen-Zusammenschluss mit der Miete bezahlt.
Sie dürfen nur dann selbst eine Antenne aufstellen, wenn Ihnen der Vermieter oder die Baugenossenschaft eine Genehmigung erteilt.
Einige Grundeigentümervereine haben eine Gemeinschaftsantenne
Als Bewohner eines Eigenheims sind Sie eventuell dem Kabelfernsehen oder der Gemeinschaftsantenne des Grundeigentümervereins angeschlossen. Ansonsten dürfen Sie selbst eine Antenne betreiben.
Antennenverein bestimmt über Programme
Viele Antennen-Zusammenschlüsse sind mit einem Antennenverein verbunden. Hier können Sie sich an der Entscheidung beteiligen, welche TV-Kanäle in Ihrem Wohngebiet zu empfangen sind. Überall in Dänemark ist es möglich, regionale, landesweite und eine Reihe ausländischer Programme zu sehen.
Falls Sie ein Radio, ein Fernseher oder einen Computer bereithalten, der Radio und TV empfangen kann, müssen Sie halbjährlich eine besondere Gebühr, die so genannte Medienlizenz* entrichten. Nähere Informationen über die Medienlizenz in Kapitel 10, Kultur und Freizeit.
Umbauten
Bestimmungen für Strom, Wasser und Heizung
Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, können Sie im Inneren nach Belieben Umbauten vornehmen. Allerdings gibt es gewisse Bestimmungen für die Installation von Strom, Wasser und Heizung. Einige Umbauten müssen von autorisierten Handwerkern vorgenommen werden. Falls Sie die Bestimmungen missachten, werden eventuelle Schäden nicht durch die Versicherung gedeckt.
Fragen Sie Ihre Gemeinde
Falls Sie das Haus von außen verändern möchten, z.B. durch den Anbau eines Erkers, Balkons, Wintergartens oder Carports, müssen eine Reihe von Bestimmungen und Gesetzen eingehalten werden. Wenden Sie sich vor Projektbeginn an die Gemeinde.
Anteilseigner müssen den Vorstand informieren
Falls Sie Anteilseigner in einer Baugenossenschaft sind, müssen Sie vor Beginn der Umbauten untersuchen, ob die Satzungen der Genossenschaft besondere Einschränkungen enthalten.
Mieter müssen Änderungen mit Vermieter absprechen
Als Mieter müssen Sie mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung* sprechen, bevor Sie Änderungen an der Wohnung vornehmen.
Sie können immer eine Wasch- oder Geschirrspülmaschine aufstellen, solange die Anschlüsse genehmigt sind.
Versicherungen
Diebstahl, Brand und Wasserschaden
Wenn Sie eine Hausratversicherung (Indboforsikring) abschließen, können Sie bei Diebstahl oder Zerstörung, beispielsweise durch Brand oder Wasserschäden, einen Schadensersatz für Möbel, Bücher, Kleidung, Musikanlagen, Fernseher und viele andere Gegenstände erhalten. Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden, andernfalls entfällt der Versicherungsschutz.
Sie können eine Familienversicherung (Familieforsikring) abschließen, bei der Haftpflicht, Schäden und Diebstahl kombiniert sind.
Die Adressen von Versicherungsgesellschaften finden Sie im Telefonbuch oder unter www.degulesider.dk.
Auch als Mieter eines Zimmers in einem Haus oder einer Wohnung müssen Sie Ihren Hausrat selbst versichern.
Umzug
Teilen Sie Umzüge mit
Alle Gemeinden führen ein Register über ihre Bevölkerung. Falls Sie umziehen, müssen Sie daher der Gemeinde Bescheid geben. Dies muss spätestens fünf Tage nach dem Umzug erfolgen. Sie können Ihren Umzug elektronisch unter www.borger.dk mitteilen. Auf Ihrem Postamt erhalten Sie auch ein Umzugspaket (Flyttemappe) mit allen notwendigen Unterlagen.