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4 Neubürger in Dänemark



Kapitel 4 – Neubürger in Dänemark


Ihr neues Leben

Wenn Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie mit Ihrem neuen Lebensabschnitt beginnen und die dänische Gesellschaft kennen lernen. Sie begegnen Ihren neuen Mitbürgern an Ihrem Wohnort, in Vereinen, in der Bücherei und nicht zuletzt an Ihrem Arbeitsplatz, sobald Sie eine Beschäftigung aufnehmen.

Sie erhalten eine Personenkennziffer

Nachdem Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, müssen Sie ins Personenregister (Folkeregister) eingetragen werden. Dies muss in der Gemeinde erfolgen, in der Sie wohnen. Falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling haben, sorgt die Gemeinde oder der Ausländerdienst für Ihre Eintragung. Hierbei erhalten Sie automatisch eine Personenkennziffer (CPR-Nr.). Diese setzt sich zusammen aus Ihrem Geburtsdatum und -jahr sowie vier Ziffern, die sich je nach Person unterscheiden. Eine Personenkennziffer kann folgendermaßen aussehen: 23 (Tag) 04 (Monat) 54 (Jahr) -3476. Frauen erhalten als letzte Ziffer eine gerade Zahl (hier 6), Männer eine ungerade.

Sie benötigen Ihre Personenkennziffer bei Kontakten mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen.

Sie erhalten eine Krankenversicherungskarte

Sobald Sie in der Gemeinde angemeldet sind, erhalten Sie eine Krankenversicherungskarte. Dies ist eine gelbe Plastikkarte, die Sie bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus mitführen müssen. Nähere Informationen in Kapitel 11, Gesundheit und Krankheit.

Dolmetscherhilfe

Falls Sie noch kein Dänisch sprechen können, können Sie bei Ihrem Kontakt mit der Gemeinde oder einer anderen Behörde in vielen Situationen Hilfe durch einen Dolmetscher erhalten. Die Entscheidung, inwieweit Sie einen Dolmetscher benötigen, liegt bei der Behörde. Die Behörden sind ebenfalls verantwortlich für die Bestellung des Dolmetschers.

Der Dolmetscher ist neutral

Ihnen wird ein Dolmetscher zugewiesen, der Ihnen helfen wird. Dieser muss alles Gesagte so genau wie möglich übersetzen und darf dabei nicht bewusst etwas auslassen. Der Dolmetscher hat Schweigepflicht und muss neutral und unparteiisch sein. Er darf sich nur in das Gespräch einmischen, um Missverständnisse zu klären.

Gute Ratschläge für Unterhaltungen mit Dolmetschern:

  • Reden Sie nicht den Dolmetscher an, sondern die Person, mit der Sie sich unterhalten.
  • Sprechen Sie langsam und deutlich.
  • Äußern Sie nur das, was der Dolmetscher auch weitergeben soll.

Dänisch und Gesellschaftskunde für Erwachsene

Falls Sie über 18 Jahre alt sind, eine Aufenthaltserlaubnis für Dänemark sowie eine Personenkennziffer haben, besitzen Sie das Recht auf drei Jahre "Dänischausbildung" (Danskuddannelse). Zur Dänischausbildung gehören der Dänischunterricht genauso wie Lehrgänge über Kultur und gesellschaftliche Verhältnisse in Dänemark.

Ihre Wohngemeinde muss Ihnen spätestens einen Monat nach Ihrem Antrag eine Dänischausbildung anbieten. Der Unterricht kann in einem Sprachzentrum oder bei einem anderen anerkannten Anbieter der Dänischausbildung erfolgen.

Sie haben das Recht auf Unterricht, bis Sie eine Abschlussprüfung in Dänisch bestanden haben, allerdings begrenzt auf höchstens drei Jahre.

Mit Arbeit kombinierbar

Die Dänischausbildung soll Ihnen dabei helfen, schnell eine Arbeit zu finden, falls Sie nicht schon in Beschäftigung sind. Sie können die Dänischausbildung mit Ihrer Arbeit, Ihrem Arbeitspraktikum oder einer anderen Ausbildung kombinieren. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Arbeitssuche finden Sie in Kapitel 8, Arbeitsleben.

Drei Ausbildungsprogramme

Es gibt drei Arten der Dänischausbildung. Das Sprachzentrum sorgt dafür, Sie der Ausbildung zuzuordnen, die zu Ihren Fähigkeiten und Zielen passt.

Dänischausbildung 1

Die Dänischausbildung 1 wendet sich an Personen, die in ihrer eigenen Muttersprache nicht lesen und schreiben können. Bei dieser Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf mündlichem Dänisch. Sie lernen aber auch das Lesen und Schreiben einfacher Texte. Das Ziel ist, dass Sie so schnell wie möglich eine Hilfsarbeit ausführen und sich als aktiver Bürger in Dänemark behaupten können.

Dänischausbildung 2

Die Dänischausbildung 2 wendet sich an Personen, die in Ihrer Heimat eine kurze Schul- oder Berufsausbildung absolviert haben. Sie lernen Dänisch verstehen, sprechen und lesen, so dass Sie sich im Alltag und am Arbeitsplatz bewegen können. Sie üben ebenfalls, einfache Texte auf Dänisch zu schreiben. Das Ziel ist, dass Sie so schnell wie möglich eine Beschäftigung finden und sich als aktiver Bürger in Dänemark behaupten können.

Nach der Dänischausbildung reichen Ihre Sprachkenntnisse aus, um verschiedene allgemeine Unterrichtsangebote wahrnehmen zu können - unter gleichen Bedingungen wie der Rest der Bevölkerung.

Dänischausbildung 3

Die Dänischausbildung 3 wendet sich an Personen, die eine mittellange oder lange Ausbildung, zum Beispiel eine qualifizierte Berufsausbildung, eine gymnasiale Ausbildung oder eine Hochschulausbildung absolviert haben. Tempo und Niveau sind höher als bei der Dänischausbildung 2. Sie lernen, Problemstellungen von verschiedenen Perspektiven aus zu beleuchten und kulturelle, historische und gesellschaftliche Kenntnisse einzubringen. Das Ziel ist, dass Sie so schnell wie möglich eine Beschäftigung finden oder an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen und sich als aktiver Bürger in Dänemark behaupten können.

Kulturelle und gesellschaftliche Verhältnisse

Auf allen drei Niveaus der Dänischausbildung wird die dänische Sprache unterrichtet, es werden aber auch Kenntnisse über die Kultur und Gesellschaft in Dänemark vermittelt. Dies sind zum Beispiel Themen wie Sozialstaat, Demokratie, Arbeitsmarkt und Arbeitssuche.

Abschluss durch Prüfung

Die Dänischausbildungen 1 und 2 können mit einer Prüfung in "Dansk 1" bzw. in "Dansk 2" abgeschlossen werden. Die Dänischausbildung 3 kann mit einer Prüfung in "Dansk 3" oder der Studienprüfung (Studieprøve) abgeschlossen werden. Eine bestandene Studienprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu verschiedenen Hochschulausbildungen.

Was kostet die Ausbildung?

Ihre Gemeinde trägt die Kosten der Dänischausbildung. Die Gemeinde kann sich eventuell zur Erhebung einer Teilnehmergebühr entschließen. Dies gilt aber nicht, wenn Sie Ihre Dänischausbildung im Rahmen eines Einführungsprogramms erhalten. In diesem Fall sind Gebühren nicht zulässig. Nähere Informationen im nachfolgenden Abschnitt zum Einführungsprogramm und Integrationsvertrag.

Dänischunterricht für Erwachsene


Amna Amin

Die Sprache öffnet viele Türen

Amna Amin kam 1997 aus dem Irak nach Dänemark und erhielt 1999 Asyl. Während ihr Asylantrag lief, arbeitete sie als Freiwillige beim Roten Kreuz. Inzwischen ist sie im Bereich Frauenintegration bei einer Gemeinde tätig.

"Wenn man Dänisch kann, öffnen sich viele Türen. Man kommt unter Leute statt zu Hause zu sitzen und zu fühlen, dass das Leben vorüberzieht und man nichts machen kann. So möchte schließlich keiner leben. Auf der Sprachschule habe ich nicht nur Dänisch gelernt und die Dänischprüfung 3 bestanden. Ich lernte auch eine Menge über die dänische Gesellschaft und nahm an Ausflügen zu Sehenswürdigkeiten und Museen teil. Und ich lernte hier einen meiner besten Freunde kennen."



Einführungsprogramm und Integrationsvertrag

Wenn Sie als Flüchtling oder im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Dänemark gekommen sind und kein Staatsbürger eines nordischen Landes oder EU-Mitgliedstaats sind, wird Ihnen ein Einführungsprogramm angeboten, wobei Sie den Inhalt Ihres Programms mit der Gemeinde vereinbaren. Dies erfolgt in Form eines Integrationsvertrages (Integrationskontrakt). Zum Einführungsprogramm gehören die Dänischausbildung und - falls von Ihnen benötigt - eine Reihe anderer Maßnahmen, die einen Einstieg in die Arbeitswelt ermöglichen - oder in eine Ausbildung, mit der Sie sich für eine erfolgreiche Arbeitssuche qualifizieren.

Allerdings braucht nicht allen Personen, die im Rahmen einer Familienzusammenführung kommen, ein Einführungsprogramm und Integrationsvertrag angeboten zu werden. Falls die Person, mit der Sie zusammengeführt wurden, ihre Aufenthaltserlaubnis in Dänemark in Verbindung mit einer bestimmten Arbeitsfunktion wie z.B. Forscher, Student, Botschaftsangestellter oder Missionar erhalten hat, werden Ihnen kein Einführungsprogramm und Integrationsvertrag angeboten. Sie können sich aber bei der Dänischausbildung und den öffentlichen Bildungsangeboten anmelden.

Der Ausländerdienst entscheidet, ob das dänische Integrationsgesetz (Integrationslov) für Sie gilt und Ihnen ein Einführungsprogramm und Integrationsvertrag angeboten werden muss.

Integrationsvertrag - eine bindende Absprache

Der Integrationsvertrag ist eine bindende Absprache zwischen Ihnen und der Gemeinde. Er soll daher gemeinschaftlich formuliert werden. Der Vertrag soll einen Plan für Ihre ersten drei Jahre in Dänemark beinhalten. Daher hat er große Bedeutung für Sie als neuer Bürger.

In Ihrem Vertrag soll der Inhalt Ihres Einführungsprogramms festgelegt werden. Er kann z.B. angeben, auf welchem Niveau Ihre Dänischausbildung stattfinden soll und welche Maßnahmen Sie benötigen, um mit einer Ausbildung oder Beschäftigung zu beginnen. Ziel ist es, dass Sie möglichst schnell in die dänische Gesellschaft integriert werden und Ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.

Innerhalb des ersten Monats

Der Vertrag muss innerhalb eines Monats ausgearbeitet werden, nachdem die Gemeinde die Verantwortung für Ihr Einführungsprogramm übernommen hat.

Stellen Sie Ansprüche an den Vertrag

Ihr Integrationsvertrag ist ein gemeinsames Werkzeug für Sie und Ihre Gemeinde. Daher ist es wichtig, dass Sie Ansprüche an den Vertrag stellen. Dieser sollte Maßnahmen enthalten, die Ihnen einen Einstieg ermöglichen - gleich ob Sie eine Ausbildung, eine eigene Firma oder die Anstellung in einem Unternehmen wünschen.

Falls Sie eine Arbeit haben

Falls Sie eine Arbeit haben, muss der Vertrag sicherstellen, dass Sie parallel zu Ihrer Arbeit auch Dänischunterricht erhalten. So kann Ihr Unterricht zum Beispiel auf die arbeitsfreien Nachmittage oder Abende gelegt werden.

Der Vertrag kann geändert werden

Die Gemeinde muss den Vertrag laufend überwachen. Sobald Sie neue Qualifikationen und Erfahrungen erwerben oder neue Zukunftspläne haben, können Sie der Gemeinde auch selbst eine Änderung der im Vertrag vereinbarten Maßnahmen vorschlagen.

Falls Sie zurückkehren möchten

In dem Vertrag kann auch berücksichtigt werden, dass Sie irgendwann in Ihr Heimatland zurückkehren, wenn die Umstände dies zulassen. Im Vertrag kann zum Beispiel berücksichtigt werden, dass Sie Kompetenzen und Qualifikationen erhalten, die Ihnen auch bei Ihrer späteren Arbeitssuche in Ihrem Heimatland von Nutzen sind. Nähere Informationen in Kapitel 13, Rückkehr in das Heimatland.

Erklärung zur Integration und aktiven Bürgerrolle

Zusammen mit dem Integrationsvertrag müssen Sie eine "Erklärung zur Integration und aktiven Bürgerrolle" unterschreiben.

Diese Erklärung hat den Zweck, Sie über eine Reihe von Werte und Regeln der dänischen Gesellschaft zu informieren. Auf diese Weise wissen Sie, was die Gesellschaft von Ihnen als neuem Mitbürger erwartet. Das vorliegende Buch ergänzt und vertieft viele der Themen, die in der Erklärung erwähnt werden.

Bedeutsam für Ihren Aufenthalt in Dänemark

Das Einführungsprogramm ist ein Angebot. Für Ihre Möglichkeiten, später eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist es aber wichtig, dass Sie den Vertrag einhalten.

Höchstens drei Jahre

Das Integrationsprogramm einschließlich der Dänischausbildung ist kostenlos, darf aber höchstens drei Jahre dauern.

Erfahren Sie mehr

In Ihrer Gemeinde erfahren Sie mehr über den Integrationsvertrag und die Erklärung zur Integration und aktiven Bürgerrolle. Nähere Informationen finden Sie auch unter www.nyidanmark.dk/integrationskontrakt.

Einführungshilfe

Falls für Sie einem Einführungsprogramm angeschlossen sind, Sie nicht sofort Arbeit finden oder keinen Ehegatten haben, der Sie versorgen kann, haben Sie Recht auf besondere finanzielle Unterstützung, die so genannte Einführungshilfe (Introduktionsydelse). Um Einführungshilfe zu erhalten, müssen Sie an den Maßnahmen des Einführungsprogramms teilnehmen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen heißt, dass Sie aktiv Arbeit suchen und eine angebotene Beschäftigung annehmen müssen. Andernfalls kann die Gemeinde Ihre Einführungshilfe kürzen oder ganz streichen.

Staatsbürgerschaft

Kinder erhalten bei der Geburt automatisch die dänische Staatsangehörigkeit, falls die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil Däne ist. Gleiches gilt, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, die Mutter aber dänische Staatsbürgerschaft hat.

Falls nur der Vater Däne ist, erhält das Kind automatisch dänische Staatsbürgerschaft, wenn es in Dänemark geboren wird oder die Eltern vor dem 18. Lebensjahr des Kindes heiraten.

Antrag auf dänische Staatsbürgerschaft

Wenn Sie 18 Jahre alt sind, können Sie die dänische Staatsbürgerschaft beantragen. Stellen Sie hierzu einen Antrag an die Polizeistelle Ihres Wohnorts. Die Polizei kann Ihnen mitteilen, wie lange der Antrag normalerweise bearbeitet wird.

Das Folketing entscheidet

Das Folketing entscheidet, ob eine Person die dänische Staatsbürgerschaft erhalten kann. Dies erfolgt durch ein besonderes Gesetz, welches das Folketing zweimal pro Jahr verabschiedet. Um die dänische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie die vom Folketing festgelegten Bedingungen erfüllen.

Sie müssen Dänisch lernen und eine Einbürgerungsprüfung bestehen

  • Sie benötigen den Nachweis eines Sprachinstituts oder einer anderen Ausbildungsstelle für das Bestehen der Prüfung in "Dansk 3" oder eines vergleichbaren Abschlusses. In Frage kommen die Abschlussprüfungen der Hauptschule (Folkeskole), einer gymnasiale Ausbildung oder einer qualifizierten Berufsausbildung. Sie müssen so viele Kenntnisse zu den gesellschaftlichen Zusammenhängen in Dänemark, zur dänischen Kultur und Geschichte besitzen, dass Sie eine besondere Prüfung für den Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft bestehen können. Diese Prüfung heißt Einbürgerungsprüfung (Indfødsretsprøve).
  • Falls Sie staatenlos sind oder Flüchtlingsstatus haben, müssen Sie sich acht Jahre in Dänemark aufgehalten haben.
  • Falls Sie Immigrant sind, benötigen Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, und Sie müssen sich neun Jahre im Land aufgehalten haben.
  • Sie müssen sich selbst versorgen können, und dies muss für vier der letzten fünf Jahre gelten. Sie dürfen einzelne, geringe öffentliche Zahlungen empfangen haben, die nicht als Versorgungsleistung gelten. Dies können zum Beispiel Leistungen für Reisekosten, Krankenbehandlung, Medikamente, Zahnbehandlung oder Umzug sein. Auch wenn Sie staatliche Ausbildungsförderung, Vorruhestandsgeld oder staatliche Rente empfangen haben oder durch Ihren Ehepartner versorgt werden, bleibt Ihnen die dänische Staatsbürgerschaft nicht verwehrt.
  • Sie dürfen keine fälligen Schulden gegenüber der öffentlichen Hand haben.
  • Sie müssen erklären, keine Verbrechen gegenüber der Sicherheit des Staates begangen zu haben.
  • Falls Sie Kriminalität begangen haben, muss unter Umständen eine bestimmte Zeit verstrichen sein, bevor Sie dänischer Staatsbürger werden können. Dies kommt auf die Art des Delikts an.
  • Falls Sie Kriminalität besonders schwerer Art begangen haben, können Sie kein dänischer Staatsbürger werden.

Informationen zu allen Bedingungen finden Sie unter www.newtodenmark.dk/nationality.

Staatsbürgerschaft durch Erklärung

Sie können dänischer Staatsbürger durch Erklärung werden, sofern Sie:

  • Staatsbürger eines der nordischen Länder sind.
  • Bereits früher die dänische Staatsbürgerschaft hatten.

Nähere Informationen und ein Formular erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Staatsverwaltung* .

Dänischer Reisepass

Wenn Sie dänischer Staatsbürger geworden sind, können Sie einen dänischen Reisepass erhalten und haben das Recht, als Wähler und Kandidat an den Folketingswahlen teilzunehmen.

Reisepass






Redigiert: 12.01.2009
Behörde: Ministerium für Flüchtlinge, Einwanderung und Integration
Ausländerdienst - tel: +45 35 36 66 00 - us@us.dk · Ministerium für Flüchtlinge, Einwanderung und Integration - tel: +45 33 92 33 80 - inm@inm.dk