2 So wird das Land regiert
Repräsentative Demokratie
Dänemark ist eine repräsentative Demokratie*. Die wichtigsten Beschlüsse werden von demokratisch gewählten Politikern getroffen - im Folketing*, den Regionalräten* und Gemeinderäten*.
Die gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt
In Dänemark sind die gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt streng voneinander getrennt. Das Folketing verabschiedet die Gesetze. Die Regierung führt die Gesetze zusammen mit der öffentlichen Verwaltung aus. Die Gerichte - das heißt Amtsgerichte, Landgerichte und der Oberste Gerichtshof - sprechen Recht und setzen Strafen fest.
Die Demokratie wurde 1849 eingeführt.
Grundlage der dänischen Demokratie ist das Grundgesetz von 1849. Dieses wurde im Laufe der Jahre geändert, unter anderem 1915, als Frauen das Stimmrecht erhielten. Die derzeitige Verfassung stammt von 1953, aber viele ihrer Prinzipien sind immer noch die gleichen wie im ursprünglichen Gesetzestext.
Verfassungsmäßige Rechte
Die Verfassung enthält eine Reihe grundlegender RVorschriften für die Verwaltung des Staates und sichert deden Bürgern des Landes verschiedene Rechte und Freiheiten zu. Die Verfassung beschützt das private Eigentumsrecht, die freie Religionsausübung, die Vereinigungsfreiheit, das Recht zu demonstrieren sowie die Freiheit, schriftlich, mündlich oder auf andere Weise seine Meinung zu äußern.
Meinungsfreiheit bedeutet, dass man in Dänemark ungehindert veröffentlichen kann, was man meint und denkt, allerdings unter Beachtung der Gesetze und Rechtsprechung. Man kann dafür bestraft werden, die Ehre anderer Menschen zu kränken oder jemanden zum Beispiel wegen seiner ethnischen Herkunft oder seines Glaubens zu bedrohen oder zu verunglimpfen.

Königin Margrethe II.
Königin Margrethe II. ist seit 1972 die Königin von Dänemark. Das dänische Königshaus erfreut sich in der Bevölkerung großer Beliebtheit. Viele Menschen verfolgen die Neujahrsansprache der Königin, die jedes Jahr am 31. Dezember um 18 Uhr in Radio und Fernsehen übertragen wird.
Das dänische Königshaus
Älteste Monarchie der Welt
Die dänische Monarchie ist die älteste der Welt. Seit über 1000 Jahren hat es in Dänemark Könige, Königinnen, Prinzen und Prinzessinnen gegeben. Das Königshaus besitzt keine politische Macht, nimmt aber auf verschiedene Weise am öffentlichen Leben teil und vertritt Dänemark im Ausland.
Die gesetzgebende Gewalt
Das Folketing verhandelt und verabschiedet die in Dänemark geltenden Gesetze. Es hat 179 Mitglieder aus verschiedenen politischen Parteien. Die Parlamentsmitglieder werden für jeweils vier Jahre gewählt. Der Ministerpräsident darf allerdings das Folketing auflösen und vor Ablauf der vier Jahre Neuwahlen ausschreiben.
Zwei Abgeordnete des Folketing werden in Grönland und zwei auf den Färöern gewählt.
Öffentliche Debatten
Alle Debatten im Folketing sind öffentlich, und alle Bürger können Kontakt zu den Politikern aufnehmen. Die politischen Beschlüsse werden in den Medien verfolgt und diskutiert.
Die ausführende Macht
Die öffentliche Verwaltung
Die Regierung setzt sich aus Ministern einer oder mehrerer Parteien zusammen. Sie wird durch den Ministerpräsidenten geleitet. Alle Minister besitzen ihr eigenes Ressort. Die Ministerien bilden zusammen mit den angeschlossenen Institutionen den Staat. Der Staat bildet zusammen mit den Regionen und Gemeinden die ausführende Gewalt, die auch öffentliche Verwaltung genannt wird.
Die Regierung und die öffentliche Verwaltung bereiten Gesetze vor und setzen diese um.
Die rechtsprechende Gewalt
Unabhängige Gerichte
Die dänischen Gerichte sind unabhängig. Weder die Regierung noch das Folketing können konkret bestimmen, wie die Gerichte in einem bestimmten Fall zu entscheiden haben.
Es gibt einen Obersten Gerichtshof, zwei Landgerichte und 24 Amtsgerichte. Darüber hinaus sind Sondergerichte für bestimmte Sachbereiche zuständig. Dies gilt zum Beispiel für das Arbeitsgericht* sowie das See- und Handelsgericht*.
In den meisten Fällen werden die Gerichtsverfahren zunächst vor dem Amtsgericht verhandelt. Gegen das Urteil des Amtsgerichts kann vor dem Landgericht (Landsret) Berufung eingelegt werden.
Oberster Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof (Højesteret) ist die höchste Rechtsinstanz des Landes. Es handelt sich um ein Rechtmittelgericht. Das heißt, dass hier vor allem Fälle verhandelt werden, bei denen gegen Entscheidungen der Landgerichte Rechtsmittel eingelegt wurden. Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs können vor dänischen Gerichten nicht angefochten werden.
Das Besondere Klagegericht
Um ein Strafverfahren wieder aufzunehmen, kann das Besondere Klagegericht (Den Særlige Klageret) angerufen werden. Dies wird z.B. dann aktuell, wenn in einem abgeschlossenen Verfahren neue Erkenntnisse aufgetaucht sind.

Integrationsräte
Die Gemeinden können einen Integrationsrat einrichten. Dieser hat die Aufgabe, dem Gemeinderat Anregungen zu geben, wie neue Bürger und ethnische Minderheiten zu aktiven Teilnehmern der Lokalgemeinschaft werden können. Ihre Heimatgemeinde kann Ihnen mitteilen, ob es einen solchen Integrationsrat gibt. Sie können sich auch einer Aufforderung an Ihre Gemeinde anschließen, einen solchen Rat einzurichten.
Die örtlichen Integrationsräte entsenden Vertreter in den landesweiten, die Regierung beratenden "Rat für ethnische Minderheiten" (Rådet for Etniske Minoriteter). Nähere Informationen unter www.rem.dk

"Ich finde, dass man sich einmischen muss"
Perwez Iqbal kam 1970 von Pakistan nach Dänemark. Er ist Mitbegründer einer langen Reihe von Vereinen für Einwanderer. Außerdem war er als Mitglied des Integrationsrats und des Gemeinderats der Gemeinde Albertslund tätig.
"Ich bin der Meinung, dass man als Einwanderer verpflichtet ist, sich nach besten Kräften zu engagieren und seine eigenen Erfahrungen einzubringen. Direkt in Ihrer Nachbarschaft haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Interessen geltend zu machen - nehmen Sie diese wahr. Ich selbst wurde in den 1980er Jahren aktiv. Ich wollte meine Meinung über das Ausländerbild loswerden, wie man es in den Medien sah. Ich habe viel aus Erfahrung gelernt und ganz unterschiedliche Menschen getroffen. Inzwischen habe ich viele dänische Freunde. Durch meine aktive Teilnahme an der Debatte habe ich Einfluss gewonnen - auf die Meinung der Bevölkerung über Ausländer und auf die Integrationsmaßnahmen in der Gemeinde Albertslund."
Gemeinden und Regionen
Nahe am Bürger
Dänemark ist in 98 Gemeinden untergliedert, die jeweils einen volksgewählten Gemeinderat und einen Bürgermeister haben. Die Gemeinderatswahlen finden alle vier Jahre statt. Auf lokaler Ebene übernehmen die Gemeinden im Rahmen der durch das Folketing gesetzten Grenzen eine Vielzahl von Aufgaben.
So sorgen sie zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenbetreuung, Straßenbau und setzen die Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben vor Ort. Die Gemeinden helfen auch den nach Dänemark kommenden Ausländern beim Aufbau einer Existenz hier im Land - unter anderem durch Lehrgänge in Dänisch und dänischer Gesellschaftskunde. Nähere Informationen über die Lehrgangsangebote für neue Bürger in Kapitel 4, "Neubürger in Dänemark".
Regionen
Dänemark ist in fünf Regionen* untergliedert.Diese werden durch demokratisch gewählte Regionalräte* verwaltet, die alle vier Jahre gewählt werden. Die Aufgabenbereiche der Großregionen sind unter anderem Krankenhäuser, öffentlicher Nahverkehr und Fragen der regionalen Entwicklung.
Wahlen und Teilnahme am politischen Leben
Wahlrecht
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind bei der Gemeindewahl stimm- und aufstellungsberechtigt. Falls Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union und der nordischen Länder sind, gilt dies allerdings nur, wenn Sie die letzten drei Jahre vor der Wahl Ihren ständigen Wohnsitz in Dänemark hatten.
Um an der Folketingwahl oder an Volksabstimmungen* teilnehmen zu können, benötigen Sie die dänische Staatsbürgerschaft.
Die in Dänemark ansässigen EU-Bürger können an der Wahl zum Europa-Parlament* teilnehmen, entweder in Dänemark oder in ihrem Heimatland.
Wahlkarten
Bei Wahlen und Volksabstimmungen erhalten alle stimmberechtigten Personen eine Wahlkarte. Auf dieser ist vermerkt, wo und wann man seine Stimme abgeben kann. Durch den Gebrauch Ihres Stimmrechts haben Sie einen Einfluss darauf, wie unsere Gesellschaft und unser gemeinsamer Alltag in Dänemark aussehen sollen. Traditionell nehmen die meisten Wähler in Dänemark an den Wahlen teil.
Die politischen Parteien
In Dänemark gibt es eine Vielzahl politischer Parteien, die bei den politischen Wahlen ihre Kandidaten aufstellen. Wenn Sie Einfluss darauf haben möchten, wer bei den Wahlen aufgestellt wird, müssen Sie einer politischen Partei beitreten. Zu den Regional- und Gemeinderatswahlen können auch parteiübergreifende Listen und besondere Bürgerlisten* ihre Kandidaten aufstellen.
Rechtsstaat
Dänemark ist ein demokratischer Rechtsstaat*. Das heißt, dass die Regierung und die öffentliche Verwaltung, darunter auch die Polizei, der demokratischen Kontrolle unterliegen und dass die Gerichte von der Regierung unabhängig sind. Alle Bürger haben grundlegende Rechte und Freiheiten, aber auch die Pflicht, die Gesetze einzuhalten. Sie haben den Anspruch auf eine faire und rechtlich korrekte Behandlung durch Verwaltungsbehörden und Gerichte.
Schweigepflicht
Alle Angestellten in öffentlichen Verwaltungen unterliegen der Schweigepflicht. Dies heißt vor allem, dass Informationen über Ihre privaten Verhältnisse nur nach Ihrer Zustimmung weitergegeben werden dürfen - zum Beispiel an ihren Arbeitgeber oder Ihren Arzt.
Sie haben das Recht auf Akteneinsicht bei Vorgängen, die Sie selbst betreffen. Wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen, können Sie im Normalfall erfahren, welche Aufzeichnungen in den Akten gemacht wurden.
Ombudsmann des Folketing
Der Ombudsmann des Folketing wird vom Parlament gewählt und bearbeitet Fragen, die mit Fehlern und Versäumnissen in der öffentlichen Verwaltung zusammenhängen. Der Ombudsmann ist von der Regierung unabhängig und kann selbst eine Untersuchung in die Wege leiten.
Alle Bürger können sich an den Ombudsmann wenden, wenn sie der Meinung sind, dass eine Behörde Bestimmungen missachtet hat oder die Sachbearbeitung mangelhaft war. Zunächst müssen allerdings alle anderen Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Die Anrufung des Ombudsmannes ist kostenlos.
Ihre Einspruchsrechte und -möglichkeiten bei Behörden
Das dänische Verwaltungsgesetz (Forvaltningslov) umfasst Bestimmungen bezüglich der Behandlung der Bürger durch die öffentlichen Behörden.
Das Gesetz bestimmt unter anderem, dass die Absage eines Antrags begründet sein muss. Es bestimmt auch, dass die Behörden Sie darüber informieren müssen, falls es eine Einspruchsmöglichkeit bei einer anderen Behörde gibt.
Straftaten und Bestrafung
Falls eine Person unter Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben, wird der Fall durch die Polizei untersucht. Die Staatsanwaltschaft erhebt die Anklage. Die Strafgerichte beurteilen, ob die Person bestraft werden soll.
Binnen 24 Stunden vor einem Richter
Falls Sie verhaftet und einer Straftat beschuldigt werden, haben Sie das Recht, innerhalb von 24 Stunden einem Richter vorgestellt zu werden. Der Richter muss dann entscheiden, ob Sie in Untersuchungshaft* genommen werden, während die Polizei in dem Fall ermittelt.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie während des Verhörs zu keiner Aussage verpflichtet. Außerdem haben Sie Anspruch auf Beistand durch einen Rechtsanwalt.
Geldstrafe, Gefängnis und andere Strafen
Es gibt zwei Formen der Bestrafung: Geldstrafe und Gefängnis. Außerdem können u.a. Jugendliche unter 18 Jahren und psychisch Kranke zur Behandlung verurteilt werden.
Strafen mit oder ohne Bewährung
Gefängnisstrafen können mit oder ohne Bewährung verhängt werden. Wenn Sie eine Strafe zur Bewährung erhalten, müssen Sie nur dann ins Gefängnis, falls Sie erneut straffällig werden. Die Bewährungsstrafe kann allerdings mit anderen Auflagen verbunden sein, zum Beispiel, dass der Verurteilte sich in Behandlung begeben muss.
Lebenslänglich als härteste Strafe
Die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist die härteste Bestrafung, die von den Gerichten verhängt werden kann. In Dänemark gibt es keine Todesstrafe.
Jugendliche unter 15 Jahren
Jugendliche unter 15 Jahren können nicht bestraft werden. Allerdings können Verdächtige unter 18 Jahren von der Polizei festgehalten werden. Trotz Straffreiheit für Jugendliche unter 15 Jahren können die Sozialbehörden beschließen, dass der Betreffende an bestimmten Schulungen teilnimmt oder an eine geschlossene Anstalt überwiesen wird.
Polizeiliches Führungszeugnis
Arbeitgeber können ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen, bevor sie über Ihre Einstellung entscheiden.
Ein polizeiliches Führungszeugnis ist ein Dokument, aus dem hervorgeht, ob eine Person vorbestraft ist, für welches Delikt die Strafe verhängt wurde und was das Strafmaß war.
Falls Sie ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, müssen Sie sich an eine Polizeiwache wenden.
Freier Prozess
Hilfe durch die Behörden
Falls Sie in einen Rechtsfall verwickelt sind und nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Antrag auf Prozesskostenbefreiung stellen. In diesem Fall erhalten Sie Hilfe von den Behörden, um Rechtsanwalts- und Prozesskosten zu bezahlen.
Rechtsauskunft
Wenn Sie ein juristisches Problem haben, können Sie sich an die Rechtsauskunft oder einen Rechtsanwalts-Notdienst (Advokatvagt) wenden. Hier werden Sie von Juristen anonym beraten. Dieser Service wird kostenlos oder zu geringen Gebühren erbracht. Nähere Informationen finden Sie unter www.advokatsamfundet.dk.
Polizei
Jeder kann sich an die Polizei wenden.
Die Aufgaben der Polizei ist es, dieöffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, Straftaten zu ermitteln und diese aufzuklären. Jeder kann sich an die Polizei wenden, um Hilfe zu erhalten und Gesetzesverstöße anzuzeigen. Sie können sich zum Beispiel an die Polizei wenden, wenn gegen Sie Diebstahl oder Gewalt verübt wurde oder Sie Zeuge eines Verbrechens geworden sind. Sie können auch den Notruf 112 wählen.
Die Polizei kooperiert im Rahmen der so genannten SSP-Zusammenarbeit an vielen Orten mit Schulen und Sozialbehörden. Ziel dieser Kooperation ist die Vorbeugung von Jugendkriminalität.
Bestimmungen für die Polizei
Die Polizei unterliegt einer Reihe von Bestimmungen, die sie bei der Festnahme oder dem Verhör einer Person zu beachten hat. Sie darf keine Gewalt anwenden oder mit Gewalt drohen. Und sie muss Verhaftete über ihre Rechte aufklären.
Großes Vertrauen in die Polizei
Im Allgemeinen haben Dänen ein großes Vertrauen zur Polizei. Falls man unzufrieden mit der Behandlung durch die Polizei ist, kann man eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft* einreichen, die sich unter anderem mit Klagen über das Verhalten von Polizeibeamten befasst. Es gibt sechs regionale Sitze der Staatsanwaltschaft. Siehe www.rigsadvokaten.dk.
Verbot der Selbstjustiz
Es ist verboten, das Gesetz in seine eigene Hand zu nehmen und zum Beispiel jemanden zu schlagen, nur weil er einen gestört hat. Dies nennt man Selbstjustiz, und Selbstjustiz ist eine Straftat.
Dänemark und die Welt
Viele internationale Verbindungen
Dänemark unterhält eine Vielzahl internationaler Verbindungen. Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union (EU*), des Europarats, der Vereinten Nationen (UN), der Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO*), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD*) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO*).
Internationale Konventionen
Dänemark hat eine Reihe internationaler Konventionen zum Schutz der Menschenrechte unterschrieben, zum Beispiel die UN-Antifolterkonvention, die UN-Rassendiskriminierungskonvention, die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und die UN-Kinderrechtskonvention.
Als Mitglied des Europarats* hat sich Dänemark der Europäischen Menschenrechtskonvention angeschlossen und diese in dänisches Recht umgesetzt.
Dänemark ist seit 1973 Mitglied in der Europäischen Union. Seit dem Beitritt Dänemarks hat die EU in vielen Bereichen Einfluss auf Gesetzgebung in den Mitgliedsländern gewonnen. Die Mitgliedsländer arbeiten u.a. in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz und Freihandel im gemeinsamen Markt zusammen. Einige Mitglieder verwenden eine Gemeinschaftswährung, den Euro. Dänemark gehört nicht zur Euro-Zone.
Vereinte Nationen (UN)*
Als Mitglied der Vereinten Nationen (UN) trägt Dänemark zur Hilfe Notleidender, zur Schaffung von Frieden und Entwicklung in der Welt und zur Förderung der Menschenrechte bei.
In der militärischen Allianz NATO und der Wirtschaftsorganisation OECD arbeitet Dänemark eng mit den USA, Kanada und einer langen Reihe anderer Länder zusammen.
Internationale Entwicklungszusammenarbeit
Dänemark wendet 0,8 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für die Entwicklungszusammenarbeit mit armen Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika auf.
Die Wirtschaftshilfe wird über die UNO und andere internationalen Organisationen sowie als Direkthilfe an das Empfängerland vergeben.
Die Entwicklungshilfe basiert auf einer engen Zusammenarbeit mit den Ländern, welche die Hilfe empfangen, so dass diese bei der Entwicklung ihrer Gesellschaft eigene Verantwortung übernehmen können.
Die Schlüsselbegriffe der dänischen Entwicklungshilfe sind: Hilfe für die Ärmsten, Gleichstellung der Geschlechter, gute Regierungsführung, Demokratie, Menschenrechte, Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
Hilfe für Flüchtlinge
Dänemark setzt sich für die Flüchtlinge dieser Welt ein. Dies geschieht durch internationale friedensbewahrende Zusammenarbeit, Unterstützung beim Wiederaufbau ehemaliger Kriegsgebiete, Wiedereingliederung sowie Rückführung von Flüchtlingen in ihr Heimatland, sobald die Verhältnisse dies zulassen.
Die Eingliederung von Flüchtlingen erfolgt im Nahbereich des Konfliktgebiets und in Dänemark. So erhalten jährlich gemäß einer Absprache mit dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) unter anderem 500 Flüchtlinge ein Angebot auf Aufnahme in Dänemark. Hinzu kommt eine wechselnde Anzahl von Personen, die spontan nach Dänemark einreisen und die als Flüchtlinge anerkannt werden.