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13 Rückkehr in das Heimatland



Kapitel 13 - Rückkehr in das Heimatland


Beratung und finanzielle Hilfe

Falls Sie mit dem Gedanken spielen, in Ihr Heimatland zurückzukehren, erhalten Sie Beratung bei der Dänischen Flüchtlingshilfe (Dansk Flygtningehjælp). Unter Umständen können Sie eine finanzielle Hilfe erhalten, wenn Sie in Ihr Heimatland oder früheres Aufenthaltsland zurückkehren. Dies gilt nicht für Bürger aus der EU und Nordeuropa.

Im Ermessen der Gemeinde

Falls Sie überlegen, in Ihr Heimatland oder früheres Aufenthaltsland zurückzukehren, müssen Sie sich an Ihre Wohngemeinde wenden. Diese begutachtet ausgehend von Ihrer Aufenthaltsgrundlage und Ihrer wirtschaftlichen Situation, welche Unterstützung man Ihnen eventuell geben kann. Diese Rückkehrhilfe kann eventuell in der Übernahme von Reisekosten, Transportkosten für persönliche Gegenstände, Existenzgründungskosten, Kosten für Kauf und Transport von Firmengegenständen oder Kosten für Krankenversicherung und ärztlich verordneter Medizin bestehen.

Sie müssen zusammen reisen

Falls Sie im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Dänemark gekommen sind, können Sie nur dann Rückkehrhilfe erhalten, falls Sie zusammen mit der Person reisen, mit der Sie vereinigt wurden. Dies gilt aber nicht, falls Ihre Ehe geschieden wurde oder Ihr Ehepartner gestorben ist.

Nur einmal

Die finanzielle Unterstützung für die Rückkehr in das Heimatland oder das frühere Aufenthaltsland wird nur einmal geleistet.

Widerrufsrecht

Falls Sie die Entscheidung, in Ihr Heimatland zurückgekehrt zu sein, in den ersten 12 Monaten bereuen, haben sie wahrscheinlich die Möglichkeit, wieder nach Dänemark zu kommen. Das Widerrufsrecht ist allerdings auf ein Mal begrenzt.

Wiedereingliederungshilfe

Falls Sie 60 Jahre alt sind oder das 50. Lebensjahr überschritten haben und arbeitsunfähig sind, können Sie eine besondere finanzielle Hilfe erhalten, die so genannte Wiedereingliederungshilfe (Reintegrationsbistand). Diese Leistung wird monatlich über fünf Jahre ausbezahlt. Alternativ können Sie sich auch für eine lebenslange Leistung entscheiden, bei der etwas weniger Geld pro Monat ausbezahlt wird. Bedingung für diese Leistung ist es, dass Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich seit mindestens fünf Jahren im ehemailigen Heimatland aufgehalten haben.

Nähere Informationen auf der Seite der Dänischen Flüchtlingshilfe unter www.flygtning.dk.





Redigiert: 12.01.2009
Behörde: Ministerium für Flüchtlinge, Einwanderung und Integration
Ausländerdienst - tel: +45 35 36 66 00 - us@us.dk · Ministerium für Flüchtlinge, Einwanderung und Integration - tel: +45 33 92 33 80 - inm@inm.dk