13 Rückkehr in das Heimatland
Beratung und finanzielle Hilfe
Falls Sie mit dem Gedanken spielen, in Ihr Heimatland zurückzukehren, erhalten Sie Beratung bei der Dänischen Flüchtlingshilfe (Dansk Flygtningehjælp). Unter Umständen können Sie eine finanzielle Hilfe erhalten, wenn Sie in Ihr Heimatland oder früheres Aufenthaltsland zurückkehren. Dies gilt nicht für Bürger aus der EU und Nordeuropa.
Im Ermessen der Gemeinde
Falls Sie überlegen, in Ihr Heimatland oder früheres Aufenthaltsland zurückzukehren, müssen Sie sich an Ihre Wohngemeinde wenden. Diese begutachtet ausgehend von Ihrer Aufenthaltsgrundlage und Ihrer wirtschaftlichen Situation, welche Unterstützung man Ihnen eventuell geben kann. Diese Rückkehrhilfe kann eventuell in der Übernahme von Reisekosten, Transportkosten für persönliche Gegenstände, Existenzgründungskosten, Kosten für Kauf und Transport von Firmengegenständen oder Kosten für Krankenversicherung und ärztlich verordneter Medizin bestehen.
Sie müssen zusammen reisen
Falls Sie im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Dänemark gekommen sind, können Sie nur dann Rückkehrhilfe erhalten, falls Sie zusammen mit der Person reisen, mit der Sie vereinigt wurden. Dies gilt aber nicht, falls Ihre Ehe geschieden wurde oder Ihr Ehepartner gestorben ist.
Nur einmal
Die finanzielle Unterstützung für die Rückkehr in das Heimatland oder das frühere Aufenthaltsland wird nur einmal geleistet.
Widerrufsrecht
Falls Sie die Entscheidung, in Ihr Heimatland zurückgekehrt zu sein, in den ersten 12 Monaten bereuen, haben sie wahrscheinlich die Möglichkeit, wieder nach Dänemark zu kommen. Das Widerrufsrecht ist allerdings auf ein Mal begrenzt.
Wiedereingliederungshilfe
Falls Sie 60 Jahre alt sind oder das 50. Lebensjahr überschritten haben und arbeitsunfähig sind, können Sie eine besondere finanzielle Hilfe erhalten, die so genannte Wiedereingliederungshilfe (Reintegrationsbistand). Diese Leistung wird monatlich über fünf Jahre ausbezahlt. Alternativ können Sie sich auch für eine lebenslange Leistung entscheiden, bei der etwas weniger Geld pro Monat ausbezahlt wird. Bedingung für diese Leistung ist es, dass Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich seit mindestens fünf Jahren im ehemailigen Heimatland aufgehalten haben.
Nähere Informationen auf der Seite der Dänischen Flüchtlingshilfe unter www.flygtning.dk.